Dienstag, 15. September 2020

Proportionalität in der CRR II

Erleichterungen für kleine und nicht komplexe Institute durch die Verankerung der Proportionalität in der CRR II

Sonja Olivier, Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen, AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

 

I. Einteilung in Institutsklassen

Durch die Veröffentlichung der CRR II (Verordnung (EU) 2019/876 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2019) wurden sowohl Elemente von Basel III finalisiert als auch Themen von Basel IV, wie das Gegenparteiausfallrisiko, reglementiert und in europäisches Recht umgesetzt. Neben der Umsetzung der Baseler Reformen wird mit der CRR II eine Verringerung der regulatorischen Belastungen für „kleine und nicht komplexe Institute“ beabsichtigt. Hierzu wird an mehreren Stellen auf die angestrebte Proportionalität der regulatorischen Anforderung Bezug genommen. Abhängig von gewissen Faktoren – wie unter anderem die Institutsgröße – werden die Anforderungen in der CRR II abgestuft. 

Grundlegend für die Anwendung des Proportionalitätsgedankens ist die Einteilung der Institute in Kategorien. Mit der CRR II werden drei Institutsklassen eingeführt – kleine und nicht komplexe Institute gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR II, große Institute gemäß At. 4 Abs. 2 Nr. 146 CRR II und Institute, die weder große noch kleine und nicht komplexe Institute sind. Diese werden als „andere“ Institute klassifiziert.  [...]
Beitragsnummer: 10752

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