Montag, 5. Oktober 2020

BaFin Überarbeitung Merkblätter - Geschäftsleiter und Aufsichtsrat

Marcus Michel, Vorstand FCH Gruppe AG

Die BaFin hat im Juni ihr „Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWGZAG und KAGB” („Merkblatt zu den Geschäftsleitern“) und ihr „Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB“ („Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen“) (zusammen „Merkblätter“) überarbeitet und zur Konsultation gestellt.

Die Merkblätter beschreiben die Anforderungen, die Geschäftsleiter bzw. Mitglieder von Verwaltungs-/Aufsichtsorganen von Unternehmen, die der Aufsicht der BaFin unterliegen, aus der Sicht der BaFin erfüllen müssen und das Verfahren zur Feststellung dieser Anforderungen. 

SEMINARTIPP

FCH Fit & Proper VORSTAND: Gesamtbanksteuerung im Kontext Corona-Krise, 25.11.2020, Zoom.

 

Hintergrund der Überarbeitung ist die Notwendigkeit, die EBA-Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen (EBA/GL/2017/12) sowie die relevanten Teile der EBA-Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2017/11) in die deutsche Aufsichtspraxis zu übernehmen.

Durch die Überarbeitung ergeben sich sowohl für die Aufsicht als auch die Beaufsichtigten verschiedene Neuerungen. So sind die Anforderungen an die sog. Fit-and-Proper-Prüfung (das aufsichtliche Überprüfungsverfahren der Eignung der Organmitglieder) gestiegen, was dazu führt, dass die Aufsicht verpflichtet ist, mehr Informationen als bisher einzuholen und somit für die beaufsichtigten Institute auf der anderen Seite erweiterte Informationspflichten nach sich zieht. 

Das Merkblatt zu den Geschäftsleitern führt bezüglich der fachlichen Eignung nun aus, dass die Geschäftsleitung in ihrer Gesamtheit über ein ausgewogenes Maß an denjenigen Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen muss, die dem Geschäftsmodell, dem Risikoappetit, der Strategie und der Märkte, auf denen das Institut tätig ist, entsprechen. Damit legt das Merkblatt zu den Geschäftsleitern nun einen verstärkten Fokus auf die fachliche Eignung der Geschäftsleitung in ihrer Gesamtheit. Anknüpfend an das Erfordernis der Gesamteignung der Geschäftsleitung beschreibt das Merkblatt zu den Geschäftsleitern die Pflicht der KWG-Institute, den einzelnen Geschäftsleitern die Einführung in das Amt zu erleichtern und die Fortbildung zu ermöglichen. Zum Zwecke der Beurteilung der Gesamteignung der Geschäftsleitung hat die BaFin eine Eignungsmatrix konzipiert, die die Überlegungen des KWG-Instituts dokumentieren soll.

BUCHTIPP

Zeranski (Hrsg.): Fit & Proper-Praxisleitfaden, 2019.

 

Auch in dem Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen wird betont, dass der entsprechenden Sachkunde in der Gesamtheit des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans erhebliche Bedeutung zukommt.

Die erforderliche Sachkunde kann auch im Rahmen einer Fortbildung erworben werden. In der Regel ist die Sachkunde innerhalb von sechs Monaten zu erwerben. In Einzelfällen (z. B. bei saisonabhängigen Tätigkeiten) kann die Frist auf bis zu ein Jahr verlängert werden. Zudem sollen Neumitglieder spätestens einen Monat nach Amtseintritt wichtige Informationen über das Unternehmen erhalten und die Einführung soll spätestens nach sechs Monaten abgeschlossen sein.

Im Einklang mit den Leitlinien zählt die BaFin verschiedene Aspekte auf, die von dem Verwaltungs-/Aufsichtsorgan überwacht werden müssen und zu denen das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan daher entsprechende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen haben muss.

Das Konsultationsverfahren ist inzwischen abgeschlossen und die Stellungnahme der verschiedenen Interessensvertretungen liegen vor. Insbesondere wurde dabei das Thema „Sachkunde der Mitglieder der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane“ kontrovers diskutiert, was insbesondere an den besonderen (kleinteiligen) Bankenstrukturen in Deutschland liegt und gerade im öffentlich- rechtlichen Sektor an den sog. „geborenen Mitgliedern“.

FILMTIPP

Auswirkungen der neuen Fit & Proper-Anforderungen.

 

Deutschland ist bei der Umsetzung der Fit & Proper-Anforderungen sehr spät dran und viele andere europäische Länder gehen hier einen klaren und strengen Weg, z. B. Österreich. Daher wird es sicher sehr spannend zu sehen, inwieweit die neuen Anforderungen noch einmal aufgeweicht werden.

Praxistipps:

Es ist damit zu rechnen, dass die neuen Anforderungen zeitnah (31.12.2020) umzusetzen sind, die Institute sollten damit beginnen, entsprechende Prozesse und Dokumentationen aufzubauen.

Die Definition der Schlüsselfunktionen sollte einheitlich zur Definition der Schlüsselfunktionen gem. der Institutsvergütungsverordnung erfolgen, so spart man sich unnötige Dopplungen und hat eine klare Linie im Institut.

Die regelmäßige fachliche (nachweisbare) Qualifikation für die Mitglieder der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane wird kommen und sollte entsprechend geplant werden.


Beitragsnummer: 10766

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