Sonntag, 25. Oktober 2020

Fälschungssichere Fotos

Videokonferenzen werden langfristig zur Kostensenkung und Zeitersparnis beitragen.




 


Frank Schottenheim, Director, Financial Institutions, Risikomanagement, PS Team GmbH

 

I. Konferenztools mit Sicherheitsmängeln

1. Datenschutzkonformität nicht gegeben

Über ein Kuriosum der Corona-Krise berichteten sowohl die Daily Mail als auch die Times: Zu den Verlierern der durch Homeoffice geprägten Zeit zählen Papageien. Weil sie den Schnabel nicht halten, wenn Frauchen oder Herrchen im Homeoffice an einer Besprechung teilnehmen, landen sie vermehrt in Tierheimen oder werden einfach an die Luft gesetzt. So traurig das stimmt, es führt jedenfalls nicht zu wirtschaftlichem Schaden – anders als datenschutzrechtliche Mängel, die gegen den Einsatz weit verbreiteter Konferenztools sprechen. So ließ etwa die Berliner Datenschutzbeauftragte, Maja Smoltczyk, im Juli dieses Jahres 17 Dienste prüfen und kam zu dem Schluss, dass keines der Tools für datenschutzkonforme Konferenzen geeignet ist.[1]

 

2. Fälschungssicherheit entscheidend

Zwischenzeitlich haben die Anbieter nachgearbeitet. Doch neben der Gefahr, dass personenbezogene Daten missbraucht werden können, wenn bei einer Videokonferenz Unbefugte mithören oder die aufgezeichneten Inhalte in die falschen Hände geraten, gilt es, weitere Sicherheitslücken zu schließen. Im gewerblichen Bereich taugt eine Konferenzlösung nur dann etwas, wenn sich die Beteiligten darauf verlassen können, dass das, was sie sehen und was dokumentiert wird, der Wahrheit entspricht. Die Aufnahmen müssen fälschungssicher sein. Das leistet die Video-App PS LiveStream. Daher setzen immer mehr Anwendergruppen sie in sensiblen Zusammenhängen ein.

 

II. Werthaltige Objekte zweifelsfrei dokumentieren

1. Sachwertinvestments

Das Assetmanagement bei Anbietern von Investmentprodukten prüft mit einer Video-App Sachwerte aller Art – von Immobilien über Solarparks und Leitungsnetze bis zu Produktionsanlagen. Dazu lädt eine Person beim Objekt die Anwendung herunter und schaltet sich in eine Videokonferenz ein. Der Experte, der zu der Session eingeladen hat, kann sich von seinem Arbeitsplatz aus über das Objekt und seinen Zustand informieren und diesen mit Fotos, herangezoomten Ausschnitten und Videos dokumentieren. Da Aufnahmen inklusive ID der Teilnehmer, ihre Geräte, Zeitzonen und -stempel, Beginn und Ende der Aufzeichnung mit Zustandsänderungen sowie Geodaten gespeichert werden, verfügt die Bank über eine fälschungssichere Grundlage. Anhand der ermittelten Informationen lässt sich der Wert des Objekts exakt bestimmen. Es kann nach verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel ESG (Environment, Social, Governance) bewertet und in Investmentprodukte integriert werden.

 

2. Insolvenzverwaltung

Zwar hat die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht bis Jahresende ausgesetzt, doch auch wenn wegen der Schonfrist noch trügerische Ruhe herrscht, zeichnet sich bereits ab, dass die einzelnen Fälle teurer werden. Lagen die voraussichtlichen Forderungen im ersten Halbjahr 2019 bei 10,2 Milliarden Euro, erhöhte sich die Summe im Vergleichszeitraum 2020 auf 16,7 Milliarden Euro. Die Insolvenzverwalter werden der sprunghaft steigenden Nachfrage kaum entsprechen können, da die Kapazitäten auf den geringen Bedarf des letzten Jahrzehnts ausgerichtet sind. Hinzu kommt, dass Corona ihren Aktionsradius einschränkt. Mit Videodokumentationen erhöhen sie ihre Handlungsfähigkeit über Ländergrenzen hinweg. Sie können aus der Ferne prüfen, ob Maschinen, Anlagen und weitere Objekte tatsächlich existieren und in welchem Zustand sie sind. Sie kommen ihrer Beweissicherungspflicht nach und können es im Remarketing einsetzen. Reisekosten fallen weg und sie sparen viel Zeit. Da PS Team die SaaS-Lösung auch mit einer Flatrate anbietet, lässt sich der finanzielle Aufwand gut kalkulieren.

 

3. Auktionen

Auch Auktionshäuser profitieren von dem Verfahren. Da mehr Assets wiederverwertet werden müssen, steigen auch hier die Volumina. Bei vielen Objekten wie etwa Minibaggern lohnt es sich für den Interessenten nicht, einen weiten Weg zurückzulegen. Bietet ihm der Auktionator allerdings die Möglichkeit, sich per Videokonferenz eingehend über die Baumaschine zu informieren, sieht die Sache anders aus. Auktionshäuser erweitern so mit sehr geringem Mitteleinsatz ihren Vertriebsradius. Da die Nachfrage nach gebrauchten Maschinen gerade in Ländern wie Rumänien hoch ist, schaffen sie sich neue Marktzugänge. Videostreaming zeigt als kleiner Baustein, wie Digitalisierung die Folgen der Krise abfedern und den internationalen Handel fördern kann.

 

PRAXISTIPPS

  • Analysieren Sie Ihre Prozesse und definieren Sie Arbeitsschritte, die sich dauerhaft remote abbilden lassen!
  • Achten Sie bei der Auswahl digitaler Kommunikationstools nicht nur auf Datenschutzkonformität, sondern auch auf Fälschungssicherheit!
  • Je mehr Parameter (Ort, Zeit, Geräte, usw.) Sie erfassen, desto höher sind die Zuverlässigkeit und Beweiskraft der Dokumente.

[1] https://www.kommune21.de/meldung_34341_Horch+und+Guck.html


Beitragsnummer: 12967

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