Dauerhafte Unterstützungsleistung der Beauftragten durch ein Fachgremium
Die Compliance-Vorgaben der Aufsicht werden nicht geringer, was vor allem kleine und mittelgroße Institute in die Situation bringt, die verschiedenen Compliance-Funktionen nicht mehr eigenständig abdecken zu können. Parallel dazu ziehen aber auch die konkreten Vorgaben zur Auslagerung stetig an, was zu internen Folgeproblemen im Auslagerungsmanagement und dadurch deutlichem Mehraufwand führt.
Die bisherige Lösungsmöglichkeit der Auslagerung einer oder mehrerer Compliance-Funktionen gestaltet sich daher perspektivisch schwieriger und auch kostenintensiver.
Häufig ist eine Auslagerung daher nicht mehr der bevorzugte Weg, um Compliance aufsichtssicher abzudecken. Aber auch die Inhouse-Lösung ist nicht immer praktikabel. Insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Instituten in denen der Beauftragte weitere Tätigkeiten übernimmt fehlen Zeit und Abstimmungsmöglichkeiten.
Auf diese neuen Herausforderungen haben wir reagiert, und die FCH Gremiumslösung entwickelt.
Die Gremiumslösung bietet Ihnen die Möglichkeit, ihre internen Beauftragten in einem oder mehreren Bereichen dauerhaft sowie punktuell durch ein spezialisiertes Fachgremium unterstützen zu lassen. Dabei handelt es sich um keine Auslagerung, die Funktionen sowie die aufsichtlich vorgesehenen Rechte du Pflichten verbleiben vollständig im Haus. Es besteht daher keine Notwendigkeit der laufenden Kontrolle nach MaRisk AT 9.