„Whistleblowing-Studie: In 40 Prozent europäischer Firmen gibt es Missstände“ (Handelsblatt)
Dabei waren die Missstände unabhängig von der Größe der Unternehmen. Inwieweit sind Sie als Unternehmen von Missständen betroffen? Bzw. in diesem Fall, wie sicher sind Sie die Antwort zu kennen?
Als Geschäftsführer oder Revisor ist es nämlich gar nicht so einfach, Missstände im Unternehmen so frühzeitig zu erkennen um noch reagieren oder gegenwirken zu können. Die meisten Themen werden erst dann bekannt, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Die Folge sind finanzielle Verluste oder Reputationsschäden in der Außenwirkung.
Der Begriff des Whistleblowers ist mittlerweile auch im deutschsprachigen Raum bekannt und bezeichnet einen Mitarbeiter, der als Hinweisgeber Informationen über rechtliche Verstöße weitergibt. Leider ist der Begriff wie auch der mögliche Whistleblower häufig noch negativ behaftet. Ein Mitarbeiter, der seine Kollegen verpfeift, ein Unternehmen, das seine Mitarbeiter bespitzelt. Das ist, mit Verlaub, eine Sicht bzw. wohl eher eine Sorge, die durch einige grundlegende Informationen schnell auszuräumen ist.
Auch wenn wir im Unternehmen vertrauensvoll zusammenarbeiten und Wert auf offene Kommunikation legen können wir einige Dinge nicht vermeiden, dazu gehören beispielsweise:
- Mitarbeiter, die sich selbst auf Kosten des Unternehmens oder Dritter bereichern
- Mitarbeiter, die Dritte auf Kosten des Unternehmens bereichern
- Mitarbeiter, die dem Unternehmen aus welchen Gründen auch immer schaden möchten
- Mitarbeiter, die das Unternehmen auf eine falsche Art und Weise versuchen zu „schützen“
Das sind alles Fälle die wir natürlich zu vermeiden versuchen. Dennoch können wir sie nicht ausschließen. Deshalb müssen wir versuchen, hier laufend gegenzusteuern. Durch konkrete Arbeitsanweisungen, einen Verhaltenskodex oder Kontrollen von Compliance/ Revision. Doch nicht immer greifen die Kontrollen früh genug. Für diese „Rest-Fälle“ wird ein Whistleblowing-System implementiert.
Zugegeben, das sind letztendlich nur noch wenig nicht abgedeckte Hinweise – aber die sind enorm wertvoll! Interessiert? In unserer Themenwolke Whistleblowing finden Sie die Antworten auf Ihre noch offenen Fragen rund um den Hinweisgeber.
Herzliche Grüße, Sandra Leicht, Vorstand FCH Gruppe AG, Geschäftsführerin FCH Compliance GmbH