Datenschutz und kein Ende.
„Die Zeit der Beratung ist vorbei, jetzt folgt die Zeit der Prüfung!“
Das ist momentan eine Aussage, die wir so sinngemäß von der Datenschutzaufsicht hören. Nach der Umsetzung der EU-DSGVO und der Einführung des BDSG neu ist deshalb vor dem finalen Umsetzungscheck. Denn es hat sich bereits gezeigt, dass die Behörden keinesfalls vorhaben, die Androhung von Bußgeldern als zahnlose Tiger in den Raum zu stellen. Die ersten hohen Bußgelder wurden bereits verhängt und betrafen nicht wie erwartet ausschließlich die „Onlineriesen“, sondern gingen breit über die Industrie. So wurde aus der ersten ggf. etwas überzogenen, nennen wir es „Bußgeldpanikmache“ mit der wir in den Unternehmen regelmäßig konfrontiert wurden, eine greifbare tatsächliche finanzielle Bedrohung. So beinhaltet doch die Regelung, dass ein Bußgeld „abschreckend“ sein muss. Welche Höhe Sie im Einzelfall abschreckt bleibt dabei zunächst Ihrer Phantasie überlassen.
Um deshalb langfristig Bußgelder und Sanktionen zu vermeiden muss sichergestellt sein, dass die Prozesse im Bereich Datenschutz sauber aufgestellt sind und ordnungsgemäß umgesetzt werden. In der Praxis zeigt sich, dass Themen mit Außenwirkung (Homepage, Werbung, Kundenmailings, …) bereits ordentlich abgearbeitet wurden, die Bereiche, die nicht öffentlichkeitszugänglich sind (Beschäftigtendatenschutz, Löschkonzept, Auftragsverarbeitung, …) aber häufig noch nachgezogen werden müssen. Diese Priorisierung war zur Vermeidung meldepflichtiger Datenpannen sicherlich zunächst nicht verkehrt, die internen Bereiche bleiben bei Rückfragen durch die Behörden aber selbstverständlich nicht außen vor.
Die neue Mitarbeitergrenze zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten hat einige Unternehmen aufatmen lassen – das Ende der Verpflichtung einen DSB zu benennen ist aber nicht gleichzusetzen mit dem Ende die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten zu müssen. Bedacht werden sollte, dass in diesen Fällen ein Nicht-DSB einen Überblick behält.
Weitere Informationen zu diesen Themen, aktuelle Urteile, Bußgeldandrohungen, praktikable Lösungen zu einzelnen Umsetzungsbereichen und mehr finden Sie in unserer Datenschutz Themenwolke. Schauen sie auch einmal in unser vielfältiges Fortbildungsangebot im Bereich Datenschutz.
Viel Spaß beim stöbern in den Datenschutzthemen, melden Sie sich bei Fragen oder Anmerkungen sehr gerne!
Herzliche Grüße, Sandra Leicht, Vorstand FCH Gruppe AG, Geschäftsführerin FCH Compliance GmbH