Sabina von Thenen
Bereichsleiterin Praxismanagement, FCH AG
Ein niedergelassener Zahnarzt verbringt – laut dem KZBV Jahrbuch vom Jahr 2017 – mehr als 50% seiner Arbeitszeit mit dem Erledigen von administrativen Aufgaben und gesetzlich/regulatorischen Vorgaben.
Neben Personalführung, Abrechnung, Marketing und Einkauf muss er sich auch noch in diversen Bereichen regulatorischen Vorgaben unterwerfen:
- Im Bereich der Hygiene muss er u.a. die aktuelle RKI Richtlinie verstehen und diese umsetzen.
- Im rechtlichen Bereich wird er mit Datenschutz (DSGVO), Arbeitsschutz, Brandschutzverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung usw. konfrontiert, die er nicht nur verstehen und umsetzen, sondern auch den eigenen Mitarbeitern bei den jährlichen Unterweisungen näherbringen muss.
- Hinzu kommt noch, dass er nach Paragraf 135a Absatz 2 Nummer 2 Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) seit November 2006 verpflichtet ist ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und dieses auch weiterzuentwickeln.
Ein niedergelassener Zahnarzt muss also in der Lage sein, neben seiner studierten und erlernten Haupttätigkeit, nämlich der Patientenbehandlung, auch Tätigkeiten auszuüben, für die er gar nicht ausgebildet wurde. Tätigkeiten, die Zeit in Anspruch nehmen und die dann für die Patientenbehandlung nicht mehr zur Verfügung steht.
Es ist somit nicht verwunderlich, dass niedergelassene Zahnärzte über die Anzahl der „Bälle“, die sie gleichzeitig in der Luft halten müssen stöhnen und klagen. Sie stehen unter einem enormen Druck und können nicht- wollen sie weiterhin eine gute Patientenberatung und -behandlung gewährleisten – allen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben nachkommen, wie sie jedoch der Gesetzgeber vorsieht und einfordert.
Das Resultat ist, dass niedergelassene Zahnärzte (zu Recht) überfordert sind und einer ständigen Angst ausgesetzt sind, Kontrollen durch diverse Behörden nicht erfolgreich meistern zu können.
Und diese Angst ist auch berechtigt, denn es werden immer mehr Kontrollen durchgeführt und verheerende Strafen verhängt. So drohen zum Beispiel bei Verstößen gegen das neue deutsche und europäische Datenschutzrecht Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro.
Aber wie können Zahnärzte nun aus dieser Zwickmühle herauskommen?
Wir, die FCH DentCompliance GmbH stehen Ihnen als Partner zur Seite.
Lassen Sie uns Ihnen die vielen „Bälle“ abnehmen, damit sie
- zum einen entlastet werden und somit mehr Zeit für Ihre Patienten haben, was wiederum die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis steigert.
- ohne Angst vor behördlichen Kontrollen mit mehr Spaß Ihrer eigentlichen Berufswahl, nämlich der Patientenbehandlung nachgehen können.
Unsere Themenwolken mit den dazugehörigen Produkten geben Ihnen einen schnellen Überblick über die Bereiche, die nicht Ihr Kerngeschäft betreffen und bei denen wir Sie unterstützen können:
Wenden Sie sich bei Fragen sehr gerne an mich.
Herzliche Grüße, Ihre Sabina von Thenen, Bereichsleiterin FCH DentCompliance GmbH