DORA: Neues Informationsregister & Vorfallmeldewesen richtig umsetzen!

Umsetzungshinweise BaFin • Einstufung & Pflichten kritischer IKT-Drittdiensleister • Überwachung • Vertragsgestaltung • Einstufung IKT-Vorfälle • DORA-Meldeprozess

Gemäß Digital Operational Resilience Act (DORA) müssen Unternehmen des Finanzsektors ab dem 17. Januar 2025 Informationsregister führen und schwerwiegende IKT-Vorfälle der Aufsicht melden. Mit der Einführung bzw. Umsetzung von DORA kommen demnach weitere Anforderungen auf die Banken zu. Die Aufsicht plant zudem im kommenden Jahr verstärkte Fokusprüfungen in diesen Bereichen, um die Einhaltung der neuen Vorgaben zu prüfen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Implementierung von Überwachungsprozessen, die Klassifikation von IKT-Vorfällen sowie die Sicherstellung der Datenqualität sind hier die zentralen Themen. Die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben stärkt die Resilienz der Unternehmen gegen Cyber-Bedrohungen und erhöht die Transparenz.

Seminarnummer: SE2410053
Interessant für die Bereiche: Revision, IT & Orga

Einführung – DORA
  • Aktueller Stand der Umsetzung und Auswirkungen auf den Finanzsektor
  • Wesentliche Herausforderungen und wie sie bewältigt werden können
  • DORA-Umsetzungshinweise der BaFin

Das Informationsregister

  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Dokumentation
  • Allgemeine Grundsätze zur Führung und Pflege des Informationsregisters

Identifikation von betroffenen Funktionen

  • Methoden zur Ermittlung und Bewertung kritischer Funktionen innerhalb des Unternehmens

Abgrenzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer Funktionen

  • Definition und Unterscheidung von IKT-Dienstleistungen im Kontext der Unternehmensprozesse

IKT-Vorfälle klassifizieren und richtig melden

  • Vorgehensweise zur Klassifikation von Vorfällen und korrekte Meldeprozesse

Sicherstellen der Datenqualität bei der Abgabe von Meldungen

  • Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenintegrität und Genauigkeit bei Meldungen

IKT-Dienstleister und IKT-Dienstleistungen unter DORA

  • Klärung der Begriffe und deren Bedeutung für die Einhaltung der DORA-Anforderungen

Umgang mit Unterauftragnehmern

  • Strategien zur Einbindung und Überwachung von Unterauftragnehmern im Rahmen von DORA

Verhältnis von DORA zur bestehenden Regulierung

  • Integration und Abgrenzung von DORA zu anderen regulatorischen Vorgaben

Einreichung des Informationsregisters bei der BaFin

  • Prozedere und Anforderungen für die fristgerechte und vollständige Einreichung des Informationsregisters

09:30 - 12:30 Uhr

Davor Brčić

Senior Consultant Compliance
FCH Consult GmbH

Ist seit 2013 Syndikusrechtsanwalt, Leiter des Bereichs Recht und Beauftragtenwesen bei der Volksbank in der Region eG. Darüber hinaus langjährige Tätigkeit als Autor und Referent insbesondere für die FCH Gruppe.

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Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
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Film + Seminardokumentation
399,00 €
24.10.2024
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Ihr Ansprechpartner

Björn Seebach
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Ihr Dozent

Davor Brčić
Bereichsleiter Compliance
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