DORA: Neues Informationsregister & Vorfallmeldewesen richtig umsetzen!

Umsetzungshinweise BaFin • Einstufung & Pflichten kritischer IKT-Drittdiensleister • Überwachung • Vertragsgestaltung • Einstufung IKT-Vorfälle • DORA-Meldeprozess

Gemäß Digital Operational Resilience Act (DORA) müssen Unternehmen des Finanzsektors ab dem 17. Januar 2025 Informationsregister führen und schwerwiegende IKT-Vorfälle der Aufsicht melden. Mit der Einführung bzw. Umsetzung von DORA kommen demnach weitere Anforderungen auf die Banken zu. Die Aufsicht plant zudem im kommenden Jahr verstärkte Fokusprüfungen in diesen Bereichen, um die Einhaltung der neuen Vorgaben zu prüfen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Implementierung von Überwachungsprozessen, die Klassifikation von IKT-Vorfällen sowie die Sicherstellung der Datenqualität sind hier die zentralen Themen. Die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben stärkt die Resilienz der Unternehmen gegen Cyber-Bedrohungen und erhöht die Transparenz.

Seminarnummer: SE2410053
Interessant für die Bereiche: Revision, IT & Orga

Einführung – DORA
  • Aktueller Stand der Umsetzung und Auswirkungen auf den Finanzsektor
  • Wesentliche Herausforderungen und wie sie bewältigt werden können
  • DORA-Umsetzungshinweise der BaFin

Das Informationsregister

  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Dokumentation
  • Allgemeine Grundsätze zur Führung und Pflege des Informationsregisters

Identifikation von betroffenen Funktionen

  • Methoden zur Ermittlung und Bewertung kritischer Funktionen innerhalb des Unternehmens

Abgrenzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer Funktionen

  • Definition und Unterscheidung von IKT-Dienstleistungen im Kontext der Unternehmensprozesse

IKT-Vorfälle klassifizieren und richtig melden

  • Vorgehensweise zur Klassifikation von Vorfällen und korrekte Meldeprozesse

Sicherstellen der Datenqualität bei der Abgabe von Meldungen

  • Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenintegrität und Genauigkeit bei Meldungen

IKT-Dienstleister und IKT-Dienstleistungen unter DORA

  • Klärung der Begriffe und deren Bedeutung für die Einhaltung der DORA-Anforderungen

Umgang mit Unterauftragnehmern

  • Strategien zur Einbindung und Überwachung von Unterauftragnehmern im Rahmen von DORA

Verhältnis von DORA zur bestehenden Regulierung

  • Integration und Abgrenzung von DORA zu anderen regulatorischen Vorgaben

Einreichung des Informationsregisters bei der BaFin

  • Prozedere und Anforderungen für die fristgerechte und vollständige Einreichung des Informationsregisters

09:30 - 12:30 Uhr

Davor Brčić

Senior Consultant
FCH Consult GmbH

Ist seit 2013 Syndikusrechtsanwalt, Leiter des Bereichs Recht und Beauftragtenwesen bei der Volksbank in der Region eG. Darüber hinaus langjährige Tätigkeit als Autor und Referent insbesondere für die FCH Gruppe.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

24.10.2024
09:30 - 12:30 Uhr
Online
399,00 €
Ihr Ansprechpartner

Björn Seebach
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Davor Brčić
Senior Consultant
FCH Consult GmbH

Termin

24.10.2024

09:30 bis 12:30 Uhr

Sie haben ein Seminar verpasst oder haben an dem Seminartermin keine Zeit?

Dann nutzen Sie die innovative und flexible Non-Stop-Wissensvermittlung per 24/7-Streaming-Plattform FCH BankFlix.

Mehr erfahren
Sie können nicht am Live-Seminar teilnehmen?

Sichern Sie sich alternativ die Aufzeichnung inkl. Seminardokumentation als PDF zum gleichen Preis.
In seltenen Fällen kann eine Aufzeichnung nicht zur Verfügung gestellt werden.

Film bestellen
Erwerben Sie die Dokumentation

Diese steht in der Woche nach dem Seminartermin zum Download bereit, um die Aktualität zu gewährleisten.

Werden Sie Sponsor!

Sie sind etablierter bzw. zertifizierter Lösungsanbieter im Finanzsektor? Dann reihen Sie sich ein in die Liste unserer namhaften Kooperationspartner. Werden auch Sie Sponsor und präsentieren Ihre Produkte und Ihr Unternehmen auf unseren Seminaren einer qualifizierten, institutsübergreifenden und klar fokussierten Zielgruppe.

FCH Nachhaltigkeitsrechner

Durch die Online-Teilnahme haben Sie folgende CO2-Werte eingespart:

  • Bitte PLZ eingeben

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.