Eine zu starke Konzentration von Krediten auf einen einzigen Kunden oder eine Gruppe verbundener Kunden (GvK) kann für ein Kreditinstitut ein zusätzliches Risiko zur Folge haben. Im Rahmen der Kreditanalyse, Votierung und auch Prüfung muss erkannt werden, welche wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Bindungen zwischen verschiedenen Einzel-Kreditnehmern bestehen. Der finale EBA RTS zu GvKs ersetzt und präzisiert in Teilen die bekannte Leitlinie EBA/GL/2017/15 und wird zur Aufhebung des BaFin-Rundschreibens 14/2018 führen. Ein sehr erfahrener Kredit-/Meldewesen-Experte verdeutlicht praxisnah die Änderungen/Präzisierungen, die Wechselwirkungen/Problembereiche im „täglichen Umgang“ mit KNE/GvK/Risikoeinheiten und wie eine ziel- und sachgerechte Analyse, Meldung und Prüfung aussehen könnte.
Das neue Rechtssystem bei der Bildung der Gruppe verbundener Kunden (GvKs)
Bildung von Gruppen verbundener Kunden mit wirtschaftlichen Abhängigkeiten führendes System • Änderungen und Präzisierungen
KNE/GvK aus Sicht der Analyse-, Melde- und Prüfungspraxis
Risikoorientierte, effiziente Analyse von KNE/GvK – Fallbeispiele
Informationsquellen für Prüfung und Plausibilisierung von KNE/GvKs
Aktuelle Erkenntnisse aus der Prüfung von KNE/GvKs
Anwendungsbeispiele zur Lösungsdiskussion können von den Teilnehmern gern im Vorfeld anonymisiert gemailt werden.
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09:30 - 16:30 Uhr
Frank Günther
Senior Consultant FCH Consult GmbH
Über 35- jährige Erfahrung im Kreditmanagement u. Kreditmeldewesen. Kernbereiche aufsichtliche prozessuale Beratung Kreditgeschäft u. Meldewesen. Zuvor Leiter Kreditreferat Berliner Volksbank. Berater/Referent rund um Kredit-/Meldewesen.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
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Frank GüntherSenior ConsultantFCH Consult GmbH
14.10.2024
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