Kreditzweitmarktgesetz: Verschärfte Regulierungen im Kreditgeschäft!

Neue BaFin-Vorgaben zu Stundungsmaßnahmen • erhöhte Transparenzpflichten • Stärkere Info- & Kontrollpflichten • Vertragsanpassungen • Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

Die BaFin hat die überarbeiteten Leitlinien der EBA zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung übernommen. Kreditinstitute müssen künftig strengere Dokumentations- und Informationspflichten erfüllen. Besonders betroffen sind Stundungsmaßnahmen und Vertragsänderungen im Kreditgeschäft. Das Seminar vermittelt die neuen regulatorischen Anforderungen, zeigt deren Auswirkungen auf die Praxis und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung. Erfahren Sie, wie Sie Compliance-Risiken vermeiden und Ihre internen Prozesse anpassen, um den neuen Vorgaben gerecht zu werden.

Seminarnummer: SE2504035
Interessant für die Bereiche: Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung, Bankrecht

Seminarinhalte:

Hintergrund: Neue regulatorische Anforderungen an das Kreditgeschäft

  • Welche Herausforderungen im Kreditgeschäft haben zur Anpassung der Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung (EBA/GL/2024/10) geführt?
  • Artikels 28 Abs. 1 der Kreditzweitmarktrichtlinie: Inhalt und Pflicht für die Banken zur „verbesserten Behandlung von Kreditnehmern in Zahlungsschwierigkeiten“

Umsetzung in nationales Recht: Welche Veränderungen sind relevant?

  • Die neuen BaFin-Vorgaben beeinflussen Prozesse und Dokumentationspflichten im Kreditgeschäft.
  • Besteht ein akuter Handlungsbedarf: Kreditinstitute müssen prüfen, ob und welche Anpassungen ihrer internen Abläufe erforderlich sind.

Anwendungsbereich: Betroffene Kreditarten und Akteure

  • Die neuen Leitlinien gelten für bestimmte Kreditverträge, insbesondere in Zahlungsschwierigkeiten geratene Kredite.
  • Welche Kreditarten fallen unter die neuen Vorgaben?
  • Gilt die Regulierung nur für Verbraucher oder auch für Firmenkredite und in welchen Fällen gibt es Abgrenzungsschwierigkeiten?

Vertragsänderungen im Sinne der Vorschrift: Was muss beachtet werden?

  • Stundungsmaßnahmen für Kunden müssen zwingend nachvollziehbar begründet werden.
  • Wie begründet der Kreditgeber, ob eine Maßnahme angemessen ist?
  • Die Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen sowie des Kundenkontakts ist verpflichtend und muss über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden.
  • Welche Ausnahmen gibt es – und wo bestehen regulatorische Grauzonen?



Vorvertragliche Pflichtinformationen: Erweiterte Anforderungen an die Kundenkommunikation

  • Welche erweiterten Informationspflichten treffen Kreditgeber?
  • Die neuen Leitlinien erfordern eine transparente und nachvollziehbare Kommunikation gegenüber betroffenen Kreditnehmern.
  • Verschärfte Dokumentationsanforderungen sind zu beachten!

Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung: Welche Risiken drohen?

  • Bei Verstößen gegen die neuen Anforderungen drohen regulatorische Sanktionen sowie Reputationsschäden für die Bank.
  • Vermeidung von Pflichtverletzungen durch die Implementierung eines wirksamen IKS sowie regelmäßige Prüfprozesse zur Sicherstellung der Einhaltung der Leitlinien.

14:00 - 15:30 Uhr

Thomas Wuschek

Rechtsanwalt, M.B.A.
Kanzlei SanExpert

Thomas Wuschek ist ausgebildeter Bankkaufmann und praktizierender Rechtsanwalt in den Bereichen Sanierung, Abwicklung, Insolvenz-, Bank- und Kapitalmarktrecht. Zuvor war er viele Jahre im Kreditgeschäft tätig und als Leiter Sanierung und Kreditsachbearbeitung bei der BAG Bankaktiengesellschaft, dem

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11.04.2025
14:00 - 15:30 Uhr
Online
249,00 €
Film + Seminardokumentation
249,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Thomas Wuschek
Rechtsanwalt, M.B.A.
Kanzlei SanExpert

Termin

11.04.2025

14:00 bis 15:30 Uhr

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