Die zunehmende Masse an (Risiko-)Daten erschwert es den verantwortlichen „Berichterstattern“ in den Instituten entscheidungsrelevante Informationen zu identifizieren, sachgerecht aufzubereiten und den Vorständen/Entscheidern zum passenden Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig steigen die Erwartungen der Aufsicht hinsichtlich Datenmanagement, -qualität, Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung auch bei Instituten, für die die Regelungen des BCBS 239 sowie des AT 4.3.4 der MaRisk auf den ersten Blick nicht zu gelten scheinen. Die erfahrenen Referenten zeigen auf, wie effizient und dennoch umfassend an die Entscheidungsträger berichtet werden kann und wo die größten Optimierungspotenziale in den Reporting-Prozessen liegen. Das Seminar adressiert die Bereiche (Gesamtbank-)Steuerung, (Risiko-)Controlling, Revision und Orga
Aufsichtliche Beurteilung des Risikoberichtswesens vor dem Hintergrund der MaRisk-Novelle
Entscheidungsunterstützende Risikoberichte als wesentlicher Bestandteil der Gesamtbanksteuerung
Prüfung des (Risiko-)Berichtswesens an Vorstand & Aufsichts-/Verwaltungsrat • Besondere Berichtspflichten ausgewählter IKS-Funktionen
Im Teilnahmeentgelt ist die Seminardokumentation als PDF enthalten. Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Preisnachlass von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Den Zugangslink nebst Code erhalten Sie am Vortag des Seminars. Dieser ermöglicht Ihnen die Teilnahme am Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung finden Sie unter MeinFCH. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung. Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine „Teilnahme“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern ansonsten nicht gestattet ist und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
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Nächster Termin
03.05.2021
Thomas RassatReferatsleiter Bankgeschäftliche Prüfungen 1Deutsche Bundesbank
Dr. Karsten GeiersbachCIA, Leiter Interne RevisionKasseler Sparkasse
Bilden Sie sich zum Spezialisten in Ihrer Fachrichtung fort und erhalten Sie dafür ein Hochschulzertifikat. Weisen Sie so auch gegenüber der Aufsicht, dem Arbeitgeber und den Kunden Ihre Sachkund...
Bei Seminarteilnahme erhalten Sie die Dokumentation bereits inklusive.
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