14:00 - 17:00 Uhr
Da eine Sonderprüfung nach § 44 KWG häufig in größeren Zeitabständen stattfindet, stellt diese Prüfungssituation den Vorstand und die Mitarbeiter vor eine besondere Herausforderung.
Das gilt insbesondere, wenn die verantwortlichen Personen in Ihrem Haus in den letzten Jahren gewechselt haben.
Wenn Sie also in nächster Zeit eine bankaufsichtliche Sonderprüfung erwarten, sollten Sie sich rechtzeitig vorbereiten und überprüfen, ob Ihre Strategien und die Aufbau- und die Ablauforganisation - insbesondere auch hinsichtlich der IT-Anforderungen - den aktuellen Prüfungsanforderungen entsprechen.
Profitieren Sie von den gelungenen Projekten zur Vorbereitung und Durchführung von 44er Prüfungen:
- Prüfungsdurchführung: Hinweise zur Projektorganisation, zur Erhebung der erforderlichen Daten und zur zielgerichteten Vorbereitung aller relevanten Mitarbeiter)
- Abschluss und Nachbearbeitung der Prüfung (u. a. Verhalten bei Feststellungen, Kommunikation im Sachverhaltsabgleich, Stellungnahme nach Vorlage des Berichts, Überwachung der Mängelbeseitigung)
- Hinweise für „Kritische“ Prüfungsfelder (u. a. Geschäftsmodell, Nachhaltigkeit, IT-Anforderungen)
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.