Vertriebsbeauftragter: Jährliche Sachkundeschulung- Pflicht oder Kür?!

Aufsichtsrechtliche Vorgaben • Herausforderungen des VB: Vertriebsziele, eigene First-Line-Kontrollen vs. Product-Governance, Dokumentation & Co • Wichtige Praxishinweise

Sie haben als Vertriebsbeauftragte eine entscheidende zentrale Rolle in Wertpapierdienstleistungsunternehmen, da sie Vertriebsvorgaben gestalten, umsetzen und überwachen müssen. Gemäß § 87 Abs. 4 WpHG haben sie über die erforderliche Sachkunde verfügen, die kontinuierlich aktualisiert wird. Diese umfasst Kenntnisse der gesetzlichen Anforderungen an Vertriebsvorgaben sowie deren praktische Anwendung. Die BaFin betont, dass Banken sicherstellen müssen, dass diese Mitarbeiter sachkundig & zuverlässig sind. Zudem müssen Vertriebsbeauftragte die Balance zwischen Vertriebszielen & Kundeninteressen wahren, Interessenkonflikte offenlegen & angemessene Vergütungssysteme sicherstellen. Regelmäßige Schulungen & First-Level-Kontrollen sind essenziell, um die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

Seminarnummer: SE2504022
Interessant für die Bereiche: Einlagen-& Wertpapiergeschäft, Compliance

Seminarinhalte:

Allgemeine aufsichtsrechtliche Position & Kenntnisse des Vertriebsbeauftragten

  • Aufgabe des Vertriebsbeauftragten sowie weitere Rolle als Führungskraft und/ oder Anlageberater
  • Grundlagenwissen – u.a. auch zu AGB, Sonderbedingungen, Basisinformationen, »MiFID-Kundenbroschüre«


Sachkundevorgaben - Was ein Vertriebsbeauftragter unbedingt wissen muss

  • Gesetzliche Pflichten aus § 87 Abs. 4 S. 1 i.V.m. § 80 Abs. 1 S. 3 Ziff. 3 WpHG i.V.m. § 2 WpHGMaAnzV
  • Aufsichtsrechtliche Vorgabe zur fachlichen Sachkunde des Vertriebsbeauftragten und deren Aufrechterhaltung
  • Vertriebsmaßnahmen vs. Vertriebsvorgaben – „Vergütungssysteme: BT 8 MaComp: Abgrenzung und Anwendungsbereich“
  • Einzelne Praxisbeispiele der BaFin für Vertriebsvorgaben
  • Umgang mit Beschwerden & Zusammenarbeit mit Beschwerdemanagement


Tägliche Herausforderungen des Vertriebsbeauftragten

  • Schriftlich fixierte Ordnung: Arbeitsanweisungen und entsprechende Verantwortlichkeiten (ggf. vertragliche Verpflichtung)
  • Umgang mit Vertriebszielen, Kundeninteressen, Interessenkonflikten und deren Offenlegungspflichten sowie Umgang mit finanziellen Anreizen
  • Durchführung von First-Level-Kontrollen sowie die Steuerung des Wertpapier- und Depotgeschäftes mittels Analyse (z.B. zum Aufdecken von „Fehlsteuerungen“)
  • Dokumentationspflichten der Vertriebsbeauftragten, u.a. als Führungskraft bei Vertriebsgesprächen


Praxistipps von den Vertriebsvorgaben zur Anlageberatung

  • Allgemeine Informationspflichten und Kostentransparenz
  • Umgang mit Zuwendungen und Zuwendungsverzeichnis
  • Querverkäufe, Produktinformationsblätter und Werbung
  • Produktinformationsblätter
  • Werbung
  • Dokumentationen, insbesondere der Geeignetheitserklärung
  • Anforderungen an Telefon-/ Videoberatung
  • Umgang mit Beschwerden
  • Aktuelle Entwicklung zu weiteren aufsichtsrechtlichen Vorgaben für den Vertriebsbeauftragten

09:30 - 13:00 Uhr

Sigrid Laves

Rechtsanwältin
BRANDI Rechtsanwälte

langjährige Fachbereichsleiterin Wertpapier- und Kapitalmarktrecht beim Sparkassenverband Niedersachsen

Frank Strüber

Referent Regulatorik WP -und Verbundgeschäft
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

Zertifizierter Financial Consultant, Referent für Regulatorik im Wertpapier- und Verbundgeschäft

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 3 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

28.04.2025
09:30 - 13:00 Uhr
Online
469,00 €
Film + Seminardokumentation
469,00 €

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Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Sigrid Laves
Rechtsanwältin
BRANDI Rechtsanwälte


Frank Strüber
Referent Regulatorik WP -und Verbundgeschäft
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine


Termin

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