Die Optimierung des Internen Kontrollsystems (IKS) wird von vielen Instituten thematisiert und fokussiert vorangetrieben. Nicht nur die Aufnahme und Dokumentation sämtlicher Kontrollen, sondern auch die Einführung eines IKS-Kreislaufs mit der bankaufsichtlich geforderten IKS-Wirksamkeits-Überwachung und einer IKS-Berichterstattung werden systematisch umgesetzt. Damit die IKS-Weiterentwicklung nachhaltig gelingen kann, wird ein IKS-Beauftragter im Institut benötigt. Dieser koordiniert die (Projekt-)Arbeiten und ist der zentrale Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um das IKS.
Sie möchten Ihre Funktion aufbauen und/oder praxisnah vertiefen? Dann melden Sie sich an zu unserem ONLINE-Seminar mit sechs Modulen. Dieses bietet Ihnen eine Vertiefung Ihres Fachwissens und einen Qualifizierungsnachweis hoher fachlicher Spezialisierung.
Einführungsveranstaltung – Zertifizierter IKS-Beauftragter (FCH) – am 02.09.2022
Wesentliche Inhalte:
- Referentenvorstellung
- Vorstellung und Vernetzung der Teilnehmer
- Vorstellung des Seminar-Programms
- Aufnahme der Erwartungen der Teilnehmer
- Fragen und Antworten
Bankaufsichtliche Anforderungen an Interne Kontrollsysteme – am 08.09.2022
Modul 1: Online-Qualifizierung „Zertifizierung zum IKS-Beauftragten“
Wesentliche Inhalte:
- Einordnung der Erwartungen der Aufsichtsbehörden im Kontext zu den Entwicklungen im Bankensektor
- Erläuterung & Diskussion der nationalen und europäischen bankaufsichtlichen Anforderungen und Gesetze (u. a. KWG, MaRisk und EBA-Guidelines) an die Ausgestaltung von Internen Kontrollsystemen
- Konkrete Prüfungsfeststellungen aus Verbands- und BaFin-/Bundesbank-Prüfungen
Wesentliche Grundlagen & Rahmenwerke Interner Kontrollsysteme – am 09.09.2022
Modul 2: Online-Qualifizierung „Zertifizierter IKS-Beauftragter (FCH)“
Wesentliche Inhalte:
- Erörterung der Voraussetzungen und Vorgehensweisen zur Schaffung eines einheitlichen IKS-Verständnisses im Institut
- Erläuterung anerkannter Rahmenwerke & Standardisierungsmodelle von Internen Kontrollsystemen, im Sinne der bankaufsichtlichen Anforderungen/Gesetze
- Vorstellung der allgemeinen Zielstellung (u. a. ordnungsgemäße Finanzberichterstattung, Regelkonformität) von Internen Kontrollsystemen
- Strategische Ableitung von Prozesszielen, prozessinhärenten Risiken & (Schlüssel-)Kontrollen mit konkreten Praxisbeispielen
- Diskussion praxiserprobter IKS-Regelkreisläufe zur Sicherstellung der operativen Umsetzung und Angemessenheit
- Grundsätze und Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Internen Kontrollsystemen je nach IKS-Reifegrad im Institut
Abgrenzung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im IKS – am 15.09.2022
Modul 3: Online-Qualifizierung „Zertifizierter IKS-Beauftragter (FCH)“
Wesentliche Inhalte:
- Zentrale und bankübliche Herausforderungen beim Zusammenspiel der Beteiligten im Kontext zum Internen Kontrollsystem
- Knackpunkte bei der Abgrenzung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
- Im Fokus: Fachbereiche, Zusammenspiel der Funktionen/Beauftragten sowie der Internen Revision
- Vertiefende Darstellung der Vorgehensweise bei der Entwicklung, Integration und Förderung eines angemessenen IKS-Rollenmodells
- Diskussion der Vor- und Nachteile der zentralen/dezentralen Ausgestaltung von Internen Kontrollsystemen
- Vorstellung & Diskussion der konkreten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des IKS-Beauftragten, u. a.
- Regelmäßige Aktualisierung des IKS-Regelkreislaufs/der IKS-Richtlinie
- Management der Angemessenheits- und Wirksamkeitsbeurteilung der modellierten Kontrollen durch Kontroll-Tests
- Vorgaben für die Definition und Dokumentation von Grundgesamtheiten für das Testing der Kontrollen in Abstimmung mit den Fachbereichen
- Dokumentation der Ergebnisse der Angemessenheitsbeurteilung und des Testings, u. a. in der Risiko-Kontroll-Matrix (RKM)
- Vorgaben für die Einstufung von Kontrollschwächen und Ableitung von Vorschlägen für Maßnahmen bei Identifikation von Kontrollschwächen
- Erstellung und Berichterstattung eines ad-hoc- bzw. regelmäßigen Berichts zum Internen Kontrollsystems
- Vorstellung und Diskussion der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der weiteren IKS-Beteiligten, u. a. Vorstand & Aufsichtsrat, prozessverantwortliche Fachbereiche, Funktionsträger und Beauftragte und Interne Revision
- Tipps für den Umgang mit Zielkonflikten und Widerständen
Integration operationeller Risiken in das (Geschäfts-)Prozessmanagement – am 16.09.2022
Modul 4: Online-Qualifizierung „Zertifizierter IKS-Beauftragter (FCH)“
Wesentliche Inhalte:
- Notwendigkeit & übliche Herausforderungen bei der einheitlichen Ausgestaltung von bestehenden Risikoanalyen (u. a. OpRisk, IT-Schutzbedarf)
- Methodische und praktische Vorgehensweise zur Zusammenführung des OpRisk-Self-Assessment mit dem IKS-Regelkreislauf
- Abgrenzung der operativen Aufgaben zwischen Organisationsabteilung, IKS-Beauftragten & prozessverantwortlichem Fachbereich im Rahmen des OpRisk-Self-Assessment und des IKS-Regelkreislaufs
- Erläuterung der Vorgehensweise mit praktischen Instrumenten zur Identifikation und Bewertung von prozessinhärenten Risiken
- Fokussierung auf wesentliche Risiken und deutliche Reduzierung des operativen Aufwands durch die Implementierung von (Schlüssel-)Kontrollen
- Herausforderungen bei der Berechnung von Schadenhöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten – Unterscheidung Brutto- und Nettorisiken sowie „Normal“- und „Worst Case“-Bewertung
- Sicherstellung eines einheitlichen Verständnisses zu Risiken und Kontrollen auf Basis von definierten Risiko- und Kontrolleigenschaften
Fallstricke bei der Dokumentation von (Schlüssel-)Kontrollen – am 22.09.2022
Modul 5: Online-Qualifizierung „Zertifizierter IKS-Beauftragter (FCH)“
Wesentliche Inhalte:
- Wesentliche Bestandteile einer strukturierten Geschäftsprozessanalyse in den Instituten (mit konkreten Praxisbeispielen)
- Vorgehensweise zur zentralen Dokumentation von manuellen, automatisierten und maschinellen Kontrollen im Institut
- Herausforderungen bei der risikoorientierten Kontrollausgestaltung, insbesondere im Rahmen der Risikoidentifizierung und -bewertung im Fachbereich
- Praktische Ausgestaltung von IKS-Kontrolltests (einschließlich Re-Testing) zur Feststellung der Wirksamkeit von Kontrollhandlungen mit Betrachtungs-/Prüfungszeiträumen & Prüfungsturnus
- Kriterien zur Festlegung und praktische Ausgestaltung des Umfangs von Wirksamkeitstests (u. a. Kontrollnachvollzug)
- Zentrale Kriterien zur Schwächeeinwertung von Kontrollhandlungen
Beurteilung der Angemessenheit interner Kontrollsysteme – am 23.09.2022
Modul 6: Online-Qualifizierung „Zertifizierter IKS-Beauftragter (FCH)“
Wesentliche Inhalte:
- Darstellung zentraler Aussagen zur Angemessenheit des Internen Kontrollsystems auf Basis der Prüfung der Funktionsfähigkeit & Wirksamkeit der Kontrollhandlungen
- Wesentliche Kontrollberichte in den Instituten
- Fallstricke, Herausforderungen & Lösungsansätze beim Aufbau einer IKS-Berichterstattung
- Praktische Vorgehensweise & wesentliche Inhalte einer aussagekräftigen IKS-Berichterstattung
- Kommunikation von Kontrollergebnissen zwischen dem IKS-Beauftragten und den Prozessverantwortlichen
- Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Rahmen der Berichterstattung unter Berücksichtigung der Rollen von Compliance, Risikocontrolling und Interne Revision
Am Ende der Seminarreihe erhalten die Zertifikats-Teilnehmer Kontrollfragen und bei erfolgreicher Beantwortung ein FCH-Zertifikat als dokumentierten Qualifizierungsnachweis. Bei Einzelbuchungen von Modulen erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.