Um die interne Meldestelle erfolgreich und gesetzeskonform zu implementieren, müssen Sie ein exaktes Know-How zu den rechtlichen Vorgaben haben. Dazu reicht es nicht, das Hinweisgeberschutzgesetz zu kennen, denn "Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) ist dann auf Ihre Meldung anwendbar, wenn Ihre Meldung in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, die Anwendung des HinSchG nicht ausgeschlossen ist und keine anderen Regelungen zur Meldungsabgabe vorrangig sind.". Was das bedeutet und welche weiteren Vorgaben Sie kennen müssen, erfahren Sie in diesem Seminar. Außerdem legen wir die Grundsteine für die effiziente Organisation der internen Meldestelle.
11.06.2024 - 13.06.2024
Produktnummer: SE2406036
"Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) ist dann auf Ihre Meldung anwendbar, wenn Ihre Meldung in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, die Anwendung des HinSchG nicht ausgeschlossen ist und keine anderen Regelungen zur Meldungsabgabe vorrangig sind."
Rechtliche Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes
Spannungsfeld Hinweisgeber- und Datenschutz
Interne Meldestelle mit und ohne externe Dienstleister
Auswirkungen auf die interne Meldestelle: Aufbau, Organisation und Begrifflichkeiten
09:30 - 12:30 Uhr
Dr. Markus Lang
Rechtsanwalt, Externer Datenschutzbeauftragter Datenschutzrecht-Praxis Düsseldorf
Sabine Steffen
Compliance-Beauftragte Sparkasse zu Lübeck AG
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.
Sandra Leicht +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Dr. Markus LangRechtsanwalt, Externer DatenschutzbeauftragterDatenschutzrecht-Praxis Düsseldorf
Sabine SteffenCompliance-BeauftragteSparkasse zu Lübeck AG
Durch die online-Teilnahme haben sie folgende CO2 Werte eingespart
Wir unterstützen Sie gerne.
Dann nutzen Sie die innovative und flexible Non-Stop-Wissensvermittlung per 24/7-Streaming-Plattform FCH BankFlix.
Sichern Sie sich alternativ die Aufzeichnung inkl. Seminardokumentation als PDF zum gleichen Preis. In seltenen Fällen kann eine Aufzeichnung nicht zur Verfügung gestellt werden.
Sie sind etablierter bzw. zertifizierter Lösungsanbieter im Finanzsektor? Dann reihen Sie sich ein in die Liste unserer namhaften Kooperationspartner. Werden auch Sie Sponsor und präsentieren Ihre Produkte und Ihr Unternehmen auf unseren Seminaren einer qualifizierten, institutsübergreifenden und klar fokussierten Zielgruppe.
Ich bin damit einverstanden, dass der Veranstalter FCH AG meinen Namen, Position/Abteilung, Unternehmen, Telefonnummer sowie meine E-Mail-Adresse an den Referenten des Kooperationspartners dieses Seminars (siehe Seminarprospekt) weitergibt. Dieser darf mich im Nachgang zum Seminar bezüglich fachlich passender Angebote des Kooperationspartners zum Seminarthema per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Meine Einwilligung ist freiwillig und hat keine Auswirkungen auf die Seminarbuchung. Ich kann die Einwilligung jederzeit gegenüber dem Veranstalter per Mail an info@fch-gruppe.de widerrufen. Datenverarbeitungen, die bereits aufgrund der Einwilligung erfolgt sind, bleiben von einem Widerruf unberührt.
Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.