Nicht erst seit Einführung der MaRisk und dem EZB-Leitfaden gibt es klare Handlungsanweisungen hinsichtlich der Ablauforganisation in der Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung.
Erst die Kenntnis, wie die aktuellen Vorgaben konkret aussehen und welche Anpassungs- und Prüfungsansätze sich daraus ergeben, gewährleistet eine effektive Bearbeitung der Intensivkredit- und Problemkreditengagements.
Ein effizientes Problemkreditmanagement gewährleistet nicht nur ein rechtlich korrektes Bearbeiten der Engagements, sondern unterstützt auch ein frühzeitiges Risikomanagement innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Verbesserungen der Prozesseffizienz führen gerade im Bereich der Problemkreditbearbeitung dazu, dass die Ergebnisse deutlich messbar steigen.
Manche Kreditinstitute neigen dazu, kostspielige Unternehmenssanierungen mit Erstellung von IDW S6-Gutachten zu vermeiden und stufen diese Engagements regelmäßig als Abbauportfolien ein. Welche Alternativen gibt es dazu? Ermöglicht die aktuelle BGH-Rechtsprechung die Erstellung von reduzierten und damit kostengünstigeren Sanierungskonzepten?
Diese Fragen sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Problemkreditabteilung beantworten können.
Gerade Freiberufler/Selbständige und nicht bilanzierenden Unternehmen – mit geringeren Geschäftsumfängen und weniger komplexen Geschäftsmodellen – belasten die Kosten für ein umfassendes Konzept nach IDW S6 erheblich und können auch regelmäßig nicht getragen werden. Dies hat zur Folge, dass die Banken und Sparkassen diese Kosten mitfinanzieren müssen.
Nicht jede Sanierung ist von Erfolg gekrönt. Wenn sie scheitert, droht immer das Damoklesschwert der zivil- und strafrechtlichen Haftung auf die Bank und ihre Mitarbeiter zu fallen – ausgerechnet auf diejenigen, die in der Regel ohnehin schon einen hohen finanziellen Preis gezahlt haben.
Nur ein professionelles Sanierungsmanagement in Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere zu den notwendigen Inhalten von Sanierungsgutachten, begrenzt dieses Risiko auf ein Minimum. Hinzu kommt das Dauerproblem der Insolvenzanfechtung.
In diesem Sinne herzliche Grüße!
Thomas Wuschek Chefredakteur ForderungsPraktiker