Wesentliche & Sonstige Risiken

Die Institute haben nach MaRisk durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Adressenausfallrisiken und damit verbundene Risikokonzentrationen unter Beachtung der Risikotragfähigkeit begrenzt werden können. Die für das Adressenausfallrisiko eines Kreditengagements bedeutsamen Aspekte sind herauszuarbeiten und zu beurteilen, wobei die Intensität dieser Tätigkeiten vom Risikogehalt des Engagements abhängt. Branchen- und ggf. Länderrisiken sind in angemessener Weise zu berücksichtigen. Kritische Punkte eines Engagements sind hervorzuheben und ggf. unter der Annahme verschiedener Szenarien darzustellen. Neben Risikopositionen gegenüber Einzeladressen, die allein aufgrund ihrer Größe eine Risikokonzentration darstellen, können Risikokonzentrationen sowohl durch den Gleichlauf von Risikopositionen innerhalb einer Risikoart („Intra-Risikokonzentrationen“) als auch durch den Gleichlauf von Risikopositionen über verschiedene Risikoarten hinweg (durch gemeinsame Risikofaktoren oder durch Interaktionen verschiedener Risikofaktoren unterschiedlicher Risikoarten – „Inter-Risikokonzentrationen“) entstehen.

Neben Adressenausfallrisiken sind auch Marktrisiken nach Maßgabe der CRR mit Eigenmitteln zu unterlegen. Marktrisiken umfassen neben Fremdwährungs- und Rohwarenrisiken einer Bank auch Positionsrisiken (zins- und aktienkursbezogene Risiken) des Handelsbuchs. Für jede dieser Marktrisikoarten stellt die CRR Standardverfahren zur Verfügung, um die Eigenmittelanforderungen zu ermitteln. Als Alternative zu den Standardverfahren darf ein Institut – allerdings nur mit Erlaubnis der Aufsicht – auch ein internes Risikomodell einsetzen.

Zinsänderungsrisiken aus dem anhaltenden Negativ-/Null-/Niedrigzinsumfeld, dem plötzlichen Anstieg der Zinsstrukturkurve und der wachsenden Diversifikation der Anlageformen stellen die Zinsbuchsteuerung und das Zinsrisikomanagement vor besondere Herausforderungen. Insbesondere die Ausgestaltung plausibler Zins(Stress-)Szenarien bietet häufig Anlass für risikopolitische Diskussionen über angemessene Annahmen, geeignete Parameter, valide Bewertungsdaten und aufsichtsrechtliche Anpassungen (Überarbeitung des Baseler Zinsschocks). Unterstützt durch die Erkenntnisse aus den vergangenen Niedrigzinsumfragen der Deutschen Bundesbank feilt die Bankenaufsicht kontinuierlich an verschärften Anforderungen (u. a. neue EBA-Leitlinien und BCBS 368 – IRRBB-Standards).

Durch das SREP-Papier und ergänzende Veröffentlichungen zur Konkretisierung der Anforderungen an interne Steuerungs- und Überwachungsprozesse von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken (ILAAP) sowie für die Berechnung und Meldung von Liquiditäts- und Beobachtungskennziffern (LCR, NSFR und ALLM) gewinnt die Liquiditätsrisikosteuerung an Bedeutung. Eine weitere Herausforderung für ein verändertes, prüfungs- und problemantizipierendes Risikomanagement stellt die Verknüpfung der Kapital- (ICAAP) mit den neuen Liquiditätssteuerungsprozessen (ILAAP) in Vorbereitung auf eine zunehmend vergleichende Bankenaufsicht dar.

Daneben konkretisieren die MaRisk Vorgaben für das OpRisk-Management. Der neue Standardansatz zur Messung des OpRisk und zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken geht für viele Institute mit einer komplexeren Berechnung der OpRisk-Anforderungen und neuen Vorgaben zur Verlustdatensammlung einher. Die Aufsicht ändert die bisherigen Verfahren zur Bewertung des OpRisk grundlegend und für alle Häuser. Der Abschaffung des AMA-Ansatzes folgen neue qualitative Anforderungen. Die EBA hat ihre Vorgaben an EZB und BaFin/Bundesbank zur Überprüfung und Bewertung der Anforderungen an die Messung und Steuerung des OpRisk deutlich konkretisiert. Das SREP-Ergebnis kann zu erhöhten Kapitalanforderungen führen. Die Straffung der Regulierung geht mit einem hohen Umsetzungsaufwand (Kosten & Prozesse!) für alle Institute einher.

Unter der Risikoart „Sonstige Risiken“ werden in der Regel nicht eindeutig quantifizierbare Risiken zusammengefasst. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Reputations- und strategische Risiken (z. B. Ertrags- und Geschäftsrisiken). Unter dem Reputationsrisiko wird die Gefahr von negativen Wahrnehmungen aufgrund von Vorfällen, die das Ansehen einer Bank oder Sparkasse in der Öffentlichkeit, bei Investoren, Analysten oder Kunden nachhaltig mindern, verstanden. Das strategische Risiko liegt in der Gefahr der Fehleinschätzung von Marktentwicklungen mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisentwicklung einer Bank oder Sparkasse.

In diesem Sinne herzliche Grüße!

Frank Sator

Geschäftsführer & Bereichsleiter Controlling
Finanz Colloquium Heidelberg GmbH


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