Die EZB konstatiert in ihrem „Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten“, dass die Bonitäts- und Kreditrisiken die Hauptrisikotreiber der Kreditinstitute begründen. Vor diesem Hintergrund hat die EZB das in Verbindung mit notleidenden Krediten bestehende Kreditrisiko auch aktuell als eine wichtige Priorität innerhalb der Bankenaufsicht eingestuft. Schätzungsweise 30 % des Volumens der notleidenden Kredite deutscher Banken sind nicht durch Rücklagen gedeckt. Die Praxis zeigt, dass die Kreditprozesse vielfach nicht ausreichend qualitätsgesichert sind, mit der Folge von mehr oder minder schweren Feststellungen in Kreditgeschäftsprüfungen.
Seit geraumer Zeit setzt die Deutsche Bundesbank verstärkt auf die Erweiterung bisheriger Kreditprüfungen nach BTO 1 MaRisk in Form einer expliziten Beurteilung der Werthaltigkeit von Kreditengagements – sogenannten „PAAR“-Prüfungen (Prüfung der Aufsichtlich Angemessenen Risikovorsorge). Die „PAAR“-Komponente beinhaltet dabei die Beurteilung der Angemessenheit der Risikovorsorge mit Stichproben von Kreditengagements. Grundlage der Werthaltigkeitsprüfung ist eine umfassende Portfolioanalyse, d. h. mit einer Beurteilung der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit und bei ausfallgefährdeten Engagements mit einer Beurteilung der nachhaltig erzielbaren Sicherheitenerlöse.
Dabei ist die aufsichtliche Beurteilung angemessener Risikovorsorge von der handelsrechtlichen Betrachtung abzugrenzen. Ein aufsichtlich begründeter Risikovorsorgebedarf kann über die handelsrechtliche zu bildende Risikovorsorge hinausgehen mit der Folge, dass die zusätzliche Risikovorsorge im Rahmen des ICAAP mit Risikodeckungspotential zu unterlegen ist. Interessant wird sicherlich sein, inwieweit sich der Jahresabschlussprüfer der aufsichtlichen Beurteilung der Werthaltigkeit anschließt und ggf. auch die handelsrechtliche Risikovorsorge anpasst. Der Anwendungsbereich von „PAAR“-Prüfungen bezieht sich auf alle in Deutschland ansässigen Institute, die nicht der direkten Aufsicht der EZB unterliegen (LSIs).
Die besondere Herausforderung bei der praktischen Umsetzung der neuen Forbearance-Vorgaben liegt sicherlich darin, entsprechende aufbau- und ablauforganisatorische Prozesse zu implementieren, um hinsichtlich der Risikofrüherkennung und des Risikoreportings wirksame und angemessene Forbearance-Prozesse zu gewährleisten. Beispielhaft sei hier genannt die Schaffung bereichsübergreifender Schnittstellen für Frühwarnmeldungen, oder aber auch die notwendige IT-Architektur und Datenhaushalte zur Erfüllung der Forbearance-Anforderungen im Rahmen von FINREP-Meldungen vorzuhalten.
Mit ihrem Leitfaden zur Beurteilung der der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit „Fit & Proper“ hat die Aufsicht nun auch explizit einen Anforderungskodex an grundlegende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen von Mitgliedern der Leitungs- und Aufsichtsorgane von Kreditinstitute aufgestellt. Dies hat zur Folge, dass sich alle Kreditinstitute im SREP auf eine rigorosere, tiefergehende Personaleigungsprüfung für die Leitungs- und Schlüsselfunktionen und erhöhte Dokumentationspflichten im Kreditgeschäft einstellen müssen.
Auch in 2019 bieten wir Ihnen wieder sehr aktuelle Seminare im Bereich der Kredit-Regulatorik und Verbraucherkreditrecht an.
In diesem Sinne herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen
Ihr Jürgen Blatz, Bereichsleiter Kreditgeschäft, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH