Die fortlaufenden Neuerungen/Veränderungen, insbesondere im Bereich der nationalen und europäischen Bankenregulierung, stellen alle Führungskräfte in der Kreditwirtschaft mit Blick auf die zentralen § 25a KWG-Pflichten vor besondere Herausforderungen.
Mit den MaRisk 2018 und den daran angeschlossenen regulatorischen Veröffentlichungen, z. B. BAIT und Institutsvergütungsverordnung, sind aktuell viele neue Themen auf die Kreditwirtschaft zugekommen, die aktuell in verschiedenen Projekten umgesetzt werden müssen. Insbesondere der neue AT 9 zum Thema Auslagerungen und die Heraushebung des Themas Risikokultur/Verhaltenskodex werden in den Instituten deutliche fachliche, organisatorische und kulturelle Anforderungen mit sich bringen.
Die Risikokultur ist, im Vergleich zur bereits vorhandenen Risikostrategie, Teil der Unternehmenskultur und umfasst die grundsätzlichen Einstellungen und Verhaltensweisen im Umgang mit Risikosituationen. Es geht also bei der Risikokultur um die gelebte Geschäftsorganisation zur Sicherstellung der Einhaltung der Risikostrategie. Die Risikokultur soll die Identifizierung und den bewussten Umgang mit Risiken fördern und sicherstellen, dass Entscheidungsprozesse zu Ergebnissen führen, die auch unter Risikogesichtspunkten ausgewogen sind. Kennzeichnend für eine angemessene Risikokultur ist v. a. das klare Bekenntnis der Geschäftsleitung zu risikoangemessenem Verhalten, die strikte Beachtung des durch die Geschäftsleitung kommunizierten Risikoappetits durch alle Mitarbeiter und die Ermöglichung und Förderung eines transparenten und offenen Dialogs innerhalb des Instituts zu risikorelevanten Fragen.
Dem Auslagerungsmanagement, insbesondere auch den Auslagerungen mit IT-Bezug, kommt nunmehr eine ganz besondere Bedeutung zu, dies wird auch 2019 ein besonderer Prüfungsfokus der Bankenaufsicht sein.
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Viele Grüße und viele Anregungen beim Lesen unseres aktuellen Fachnewsletter
Ihr Marcus Michel, Vorstand FCH Gruppe AG