Auch im Jahr 2018 (2 Jahre nach dem Inkrafttreten) wurde an der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie weiter „geflickt“. Die lang erwarteten Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung sind im Mai 2018 in Kraft getreten, jedoch wurden alle Unklarheiten auch weiterhin nicht beseitigt, so etwa die für die Kreditwirtschaft bedeutsame Frage, auf welchen Kreditnehmer bei gemeinschaftlicher Darlehensaufnahme bei der Kreditwürdigkeitsprüfung abzustellen ist. Vermutlich werden wohl noch weitere Novellierungen folgen!? In der Zukunft wird allerdings spannend werden, wie Gerichte etwa die Frage unzureichender/fehlerhafter Kreditwürdigkeitsprüfungen durch Banken beurteilen werden.
Auch die Widerrufsfälle beschäftigten weiterhin die Gerichte. Glücklicherweise wurden zur Frage der Verwirkung des Widerrufsrechts vom BGH klarstellende Entscheidungen getroffen wie auch den Versuchen eines Auflodern des Widerrufsjokers eine Absage erteilt (beispielsweise zur Frage der Unwirksamkeit der Widerrufsinformation durch eine Abbedingung des § 193 BGB in den Darlehensbedingungen).
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Ihr Thomas Ackermann, Bereichsleiter Bankrecht, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH