Kontoführungs-/ Zahlungsverkehrsrecht

die Umsetzung der PSD II-Vorgaben wird auch 2019 die Institute weiter beschäftigen. Bis zum September 2019 sind die RTS zur Starken Kundenauthentifizierung und der Schnittstelle für Drittdienste (Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste) umzusetzen. Die Zugriffsrechte der Drittdienste auf Kundenkonten der Kreditinstitute und etwaige Kooperationen von Fintechs und klassischen Instituten wird in der Praxis spannend werden.

Ebenso stehen Bankentgelte weiterhin im Fokus von Verbraucherschutz und Aufsicht (Verbraucherschutz Aufsichtsziel der BaFin!). So hatte die BaFin im Jahr 2018 u. a. ausgewählte Institute befragt, wie verbraucherschützende Entscheidungen der Gerichte (v. a. zu unzulässigen Entgelten) in den Häusern umgesetzt werden und wie mit Kundenrückforderungen umgegangen wird.

Mit unseren Angeboten im Bereich Kontoführung und Zahlungsverkehr  – seien es klassische Seminare, Lehrfilme/-videos, Fachbücher und Fachbeiträge – bieten wir Ihnen hierzu vielfältige Hilfestellungen zum Umgang mit den Neuerungen und aktueller Rechtsprechung bzw. zum „Up-daten“ des Bekannten. Insbesondere auf unseren Seminaren erhalten Sie von erfahrenen Praktikern vielfältige Tipps bzw. Praxisanregungen für die tägliche Arbeit und haben die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch über die Instituts(Verbands)Grenzen hinaus.

Viele Grüße und viel Vergnügen beim Stöbern auf unserer Website in der Rubrik Kontoführung/Zahlungsverkehr

Ihr Thomas Ackermann, Bereichsleiter Bankrecht, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH


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