Geldwäsche / Zentrale Stelle

Die neuen Anforderungen zu den Themen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung sowie zum SteuerUmgehungsbekämpfungsgesetz haben in den Jahren 2017 und 2018 viel Zeit in Anspruch genommen und dennoch zu vermehrten Prüfungsfeststellungen durch die Prüfer geführt. Die Beanstandungen sind entsprechend in der Erstellung der aktuellen Risikoanalyse für 2019 umzusetzen. Zudem entstanden durch die Veröffentlichung der neuen Anwendungs- und Auslegungshinweise zum Geldwäschegesetz durch die BaFin (vormals DK-Hinweise) am 11.12.2018 weiterer Handlungsbedarf für Anpassungen und neue Vorgehensweisen die nicht unterschätzt werden dürfen. Inwieweit noch Konkretisierungen durch die BaFin für die Kreditinstitute folgen werden ist noch offen. Die Umsetzung wird mit jedenfalls mit Sicherheit einen Schwerpunkt bei der nächsten Prüfkampagne der externen Prüfer darstellen.
Abzuwarten bleibt, inwieweit die nationale Risikoanalyse – die in 2019 endlich veröffentlicht werden soll – neue Aspekte und Anregungen sowie einen Überarbeitungsbedarf der Risiko-Analysen, für die Institute bringen wird.
Weitere Regelungen mit dem Ziel die Transparenz in mehreren Bereichen zu verstärken und die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten zu intensivieren sind ebenfalls in 2019 zu erwarten. Zudem ist die Umsetzung von PSD2 nicht zu unterschätzen.
Eine Reduzierung der Risiken im Bereich der sonstigen strafbaren Handlungen ist auch in 2019 nicht zu erwarten. Die Sicherungsvorkehrungen in der Technik und auch in sonstigen Vorkehrungen der Kreditinstitute werden zwar immer besser und ausgereifter, dennoch ist es oftmals nur möglich auf neue Tricks bei Betrugsversuchen zu reagieren. Deshalb spielt hierbei die Auf-klärung der Kunden in Bezug auf aktuelle Tricks der Betrüger eine immer bedeutender werdende Rolle.
Die Maßnahmen die Finanzierung des Terrorismus zu bekämpfen greifen zwar langsam, dennoch sind natürlich auch in diesem Bereich weitere Anstrengungen, vor allem durch sich neu bietende technische Möglichkeiten, von Nöten.


Top Produkte

Managementleitfaden Data Science

BankFlix

Arbeitsbuch Neue Werthaltigkeits-/PAAR-Prüfungen im Kreditgeschäft

Rechtssicheres Avalgeschäft 4. Auflage


Neueste Beiträge

Start-Ups: Geschäftschance versus Risiko

Überblick über die Finanzierungsformen von Start-Ups und die Risikotreiber bei Beteiligungen an Start-Ups für Banken

Thomas Gerlach

Rezension: Insolvenzrecht in der Bankpraxis

Prof. Dr. Patrick Rösler

Rezension: Wertpapierhandelsrecht

WpHG, MAR

Prof. Dr. Roman Jordans

Rezension: Münchener Anwaltshandbuch Bank- und Kapitalmarktrecht

3. Auflage

Prof. Dr. Roman Jordans

Rezension: Gesellschaftsrecht

BGB, PartGG, HGB, GmbHG, AktG, DCGK, GenG, UmwG, InsO, AnfG, IntGesR

Prof. Dr. Roman Jordans

Grobe Fahrlässigkeit – Überweisungsbetrug I

Tilman Hölldampf

Grobe Fahrlässigkeit – Überweisungsbetrug II

Tilman Hölldampf

Annuitätisches Immobiliardarlehen ist „befristet“

Tilman Hölldampf

BGH äußert sich zum Anspruch auf „Kopie“ nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Tilman Hölldampf

Kein Widerruf nach vollständiger Erfüllung eines Kreditvertrags

Tilman Hölldampf

Keine Bank-Warnpflichten bei ungewöhnlicher Bargeldabhebung des Kunden

Eduard Meier

Akteneinsichtsrecht eines Kreditinstitutes im Ermittlungsverfahren

Dr. Hans Ernst Richter

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.