Einen wesentlichen Bestandteil bei der Vergabe von Krediten bildet das Risikomanagement einer Bank. Auch wenn die Bonität eines Kreditnehmers im Vordergrund steht, spielen bankübliche Sicherheiten und verschiedenen Techniken zur Verringerung von Kreditrisiken die hauptsächliche Rolle bei dem Risikomanagement eines Instituts. Die Sicherstellung ordnungsgemäßer und risikoadäquater Prozesse bei der Hereinnahme, Erstbewertung, Neubewertung und Abwicklung von Kreditsicherheiten adressiert zentral die Marktfolge Kredit, die (Kredit)Risikosteuerung, Kreditrevision und auch den Sanierungsbereich.
Herausfordernd sind dabei die umfangreichen und sich ständig ändernden Rahmenbedingungen zur Hereinnahme und Überwachung werthaltiger Kreditsicherheiten. Immer wieder sollten aktuelle Rechtsprechungen zu Sach- und Personalsicherheiten und die dazugehörigen Sicherheitenverträge geprüft werden, denn nur eine rechtswirksame Sicherheitenbestellung und rechtssichere Vertragsgestaltungen gewähren „im Falle eines Falles“ optimale Verwertungserfolge.
Zahlreiche direkte, aber auch „angrenzende“ bankaufsichtliche Anforderungen, wie z. B. verbraucherkreditrechtliche Vorschriften mit direkten Auswirkungen auf das Sicherheiten-Management, müssen beachtet werden. Aktuelle Kreditgeschäftsprüfungen der Bankenaufsicht zeigen, dass insbesondere die Sicherheitenbewertung/-überwachungsprozesse vielfach zu Feststellungen bei Instituten führen. Bei den neuen aufsichtlichen Werthaltigkeitsprüfungen (sogenannte „PAAR-Prüfungen“) wird zudem deutlich, dass bei ausfallgefährdeten Engagements die Beurteilung der nachhaltig erzielbaren Sicherheitenerlöse zu zahlreichen Problemen bei den Instituten führen.
Neben den bekanntermaßen deutlich strengeren CRR-Kapitalregularien treten die in den EBA-Prüfungsleitlinien (SREP) verankerte Pflicht für die nationalen Aufsichtsbehörden, ggf. Kapitalzuschläge für nachhaltig fehlerhafte Sicherheitenbearbeitung oder Risikokonzentrationen zu fordern, zudem in den Blickpunkt. Dadurch gewinnt die eigenkapitalmindernde Anrechnung von Kreditsicherheiten auch für kleinere und mittlere Institute weiter an praktischer Bedeutung. Bevor Kreditrisikominderungstechniken für bankaufsichtliche Zwecke berücksichtigt werden dürfen, sind von den Instituten jedoch allgemeine und sicherheitenspezifische Mindestanforderungen an die Verwendung von Sicherheiten zu beachten. Diese betreffen sowohl den Kredit und die Anrechnungsmethodik für die einzelnen Sicherheitenarten als auch die institutsinternen Risikosteuerungsprozesse. In diesem Zusammenhang bieten wir speziell ein Seminar zum Thema „Kreditrisikominderungstechniken nach CRR“ an, aber auch zahlreiche weitere Veranstaltungen im Bereich der „Kreditsicherheiten“ rund um Grundschuld (für „Anfänger“ und „Spezialisten“ inkl. Beleihungswertermittlung) sowie den übrigen Sach- und Personalsicherheiten („Kreditsicherheiten-Tagung“) .
In diesem Sinne herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen
Ihr Jürgen Blatz, Bereichsleiter Kreditgeschäft, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH