Mittwoch, 30. Oktober 2019

Ausfall aus neuer Sicht

Die Revision in der Projektbegleitung zur neuen Ausfalldefinition.

Thomas Gerlach, Stv. Abteilungsleiter Interne Revision,Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg.

Spätestens zum 31.12.2020 sollen für die Kreditinstitute neue Regelungen zu Ausfällen nach Art. 178 Abs. 1 CRR[1] gelten. Die Anpassungen können für die Banken ggf. weitreichende Folgen haben. Eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema ist daher angezeigt, der Internen Revision kommt als Projektbegleiter dabei eine wichtige Rolle zu.

Die neuen Regelungen sind Teil eines Gesamtbildes, das sich deutlich abzeichnet. Die Bankenaufsicht auf europäischer Ebene sieht trotz einer Tendenz zur Verbesserung im Anteil der NPL (Non-performing-loans, notleidende Kredite) an den Gesamtausleihungen der Institute ein erhöhtes Risiko und damit auch eine mögliche Gefahr für die Stabilität des Finanzsektors.

I. Ausgangslage

Die Bedenken der Aufsicht lassen sich durch einen Blick auf die Zahlen nachvollziehen. Allein bei den bedeutenden Kreditinstituten in der Europäischen Union bestanden 2018 notleidende Kredite in einem Volumen von 628 Mrd. €[2]. Positiv ist anzumerken, dass der Bestand damit seit 2015 deutlich reduziert wurde, damals wurde etwa eine Bio. € an NPL festgestellt. Trotzdem ist auch die aktuelle Quote von 4,2 % der Forderungen bemerkenswert (siehe dazu auch bitte Abb. 1).

Abbildung 1: NPL-Quoten 2018 [...]
Beitragsnummer: 3459

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