Personaleignung im Fokus der Aufsicht
Inhouse-Workshop: Neue Vorgaben an den dokumentierten Nachweis der fachlichen Qualifikation
Inhaltsverzeichnis:
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Zum Thema
Die BaFin setzt mit der Veröffentlichung des neues Merkblatts zu den Geschäftsleitern (gemäß KWG, ZAG, KAGB) die EBA/GL/2017/11 und EBA/GL/2017/12 um. Alle Banken und Sparkassen müssen ab sofort ihre Geschäftsleiter und Schlüsselfunktionen laufend prüfen, ob sie Fit & Proper sind. Unter Beachtung der Proportionalität gelten damit für die Personaleignung nun höhere Anforderungen, wobei die Geschäftsleitung die Eignung aller Schlüsselfunktionen prüfen und nachweisen muss. Zudem sind die KWG-Neuerungen aus dem Risikoreduzierungsgesetz (RiG) in § 36 Abs. 2 KWG als neue Ermächtigungsgrundlage zur Verwarnung von Geschäftsleitern zu beachten.
Inhalte
- Einführung in Fit & Proper-Regulierung des EU-Finanzsektors & Sanktionen der Aufsicht
(Vorstand, Aufsichtsorgane und Schlüsselfunktionen - u.a. deutliche Erweiterungen der Anforderungen an Sachkunde und Zuverlässigkeit) - Wichtige Neuerungen des BaFin-Merkblatts für Geschäftsleiter und Schlüsselfunktionen, deutlich erweiterte Pflichten für bestehende Mandatsträger und bei Neubestellungen
- Strategie & Maßnahmen zur Sicherstellung der Fit & Proper-Eignung von Geschäftsleitung & Schlüsselfunktionen
- Prozess und Verantwortlichkeiten zur Durchführung der Fit & Proper-Eignungsbeurteilungen
- Fit & Proper-Eignungsmatrix für Geschäftsleiter (Kollektiv-, Individualeignung)
- Fit & Proper-Prüfungspflichten für Schlüsselfunktionen (im Sinne der EBA/GL/2017/12 und ESMA/2015/1886)
- Qualitätssicherung der Fit & Proper-Eignung durch interne/externe Evaluationen (inkl. Fit & Proper-Beurteilungsbogen)
- Ausblick: Empfehlung zur nachhaltigen Kopplung des Themas Fit & Proper mit der Umsetzung einer adäquaten Risikokultur
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