Personaleignung im Fokus der Aufsicht

Inhouse-Workshop: Neue Vorgaben an den dokumentierten Nachweis der fachlichen Qualifikation

Inhaltsverzeichnis:

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Die BaFin setzt mit der Veröffentlichung des neues Merkblatts zu den Geschäftsleitern (gemäß KWG, ZAG, KAGB) die EBA/GL/2017/11 und EBA/GL/2017/12 um. Alle Banken und Sparkassen müssen ab sofort ihre Geschäftsleiter und Schlüsselfunktionen laufend prüfen, ob sie Fit & Proper sind. Unter Beachtung der Proportionalität gelten damit für die Personaleignung nun höhere Anforderungen, wobei die Geschäftsleitung die Eignung aller Schlüsselfunktionen prüfen und nachweisen muss. Zudem sind die KWG-Neuerungen aus dem Risikoreduzierungsgesetz (RiG) in § 36 Abs. 2 KWG als neue Ermächtigungsgrundlage zur Verwarnung von Geschäftsleitern zu beachten.

Inhalte

  • Einführung in Fit & Proper-Regulierung des EU-Finanzsektors & Sanktionen der Aufsicht
    (Vorstand, Aufsichtsorgane und Schlüsselfunktionen - u.a. deutliche Erweiterungen der Anforderungen an Sachkunde und Zuverlässigkeit)
  • Wichtige Neuerungen des BaFin-Merkblatts für Geschäftsleiter und Schlüsselfunktionen, deutlich erweiterte Pflichten für bestehende Mandatsträger und bei Neubestellungen
  • Strategie & Maßnahmen zur Sicherstellung der Fit & Proper-Eignung von Geschäftsleitung & Schlüsselfunktionen
  • Prozess und Verantwortlichkeiten zur Durchführung der Fit & Proper-Eignungsbeurteilungen
  • Fit & Proper-Eignungsmatrix für Geschäftsleiter (Kollektiv-, Individualeignung)
  • Fit & Proper-Prüfungspflichten für Schlüsselfunktionen (im Sinne der EBA/GL/2017/12 und ESMA/2015/1886)
  • Qualitätssicherung der Fit & Proper-Eignung durch interne/externe Evaluationen (inkl. Fit & Proper-Beurteilungsbogen)
  • Ausblick: Empfehlung zur nachhaltigen Kopplung des Themas Fit & Proper mit der Umsetzung einer adäquaten Risikokultur

Beratungsangebot anfordern

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.