FACHZEITSCHRIFTEN


CompRechtsPraktiker

Der CompRechtsPraktiker versorgt Sie mit aktuellen Informationen zum Bankrecht, zu bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen und zu allen Themen rund um Compliance. Mit dem klaren Praktikeransatz werden keine unkommentierten Urteile o.ä. veröffentlicht, es werden stets die Problemfelder und Themen in die Arbeitsabläufe in der Bank integriert. So kann dem Leser das Problem im Kontext seiner praktischen Arbeit und dessen Konsequenzen am Einzelfall oder für die Prozessorganisation seines Hauses präsentiert werden. Für unklare und unentschiedene Fragestellungen werden Praxislösungen geliefert, die durchaus auch von unterschiedlichen Autoren in mehreren Facetten beleuchtet werden können.


EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

das mehr als ereignisreiche Jahr 2020 neigt sich dem Ende entgegen und hat uns spürbare Veränderungen im privaten wie auch im beruflichen Umfeld gebracht. Die Digitalisierung ist auf dem Vormarsch, neue Formate (beispielsweise im Seminarbereich) mussten geschaffen und vorangetrieben werden und sich neuen Herausforderungen gestellt werden.

Seit der ersten Ausgabe 01-02/2014 versorgt Sie unser CompRechtsPraktiker mit aktuellen Informationen zum Bankrecht, zu bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen und zu allen Themen rund um Compliance. Doch nun heißt es auch für den CompRechtsPraktiker wie auch für unseren RevisionsPraktiker, sich vom Bisherigen zu verabschieden und sich zu verändern und zu etwas Neuem aufzubrechen, denn Wandel heißt Fortschritt und Stehenbleiben bedeutet in unserer heutigen Zeit Rückschritt.

Wir freuen uns, Ihnen künftig mit unserem neuen IKS-Praktiker (er erscheint erstmalig im Februar 2021) noch mehr Themen zur Verfügung stellen zu können, abgestimmt auf die Bereiche Revision, Compliance (inkl. Beauftragtenwesen), Recht sowie IT & Organisation. Durch die breitere Aufstellung der Fachzeitschrift erhalten Sie viele wertvolle Fachbeiträge und profitieren von dem bereichs- und themenübergreifenden Wissen im gewohnten FCH-Stil „von Praktikern für Praktiker“. Wie brachte es Hermann Hesse so treffend auf den Punkt? „Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“ …!

Warum eigentlich IKS-Praktiker? Das „Interne Kontrollsystem (IKS)“ beschäftigt die Institute schon seit vielen Jahren und wird auch in absehbarer Zeit kontinuierlich stärker in den Fokus rücken. Es fließt in sämtliche Bereiche der Institute ein und wird somit immer gewichtiger. Aufgrund der anstehenden IKS-Umstellungsprozesse in den Instituten möchten wir uns mit Ihnen verändern und ergänzen die Zeitschriften, die einst u. a. für die 2. und 3. Verteidigungslinie bestimmt waren, für Sie um die Rubriken IT und Organisation. Die IT ist heutzutage ein essenzieller Bestandteil, der kontinuierlich immer mehr in den Vordergrund rückt und somit unerlässlich für jedwede Bereiche in den unterschiedlichen Instituten ist, somit auch für Revision & Compliance.

Liebe LeserInnen, wir sagen Danke für Ihre entgegenbrachte Treue und Ihre Unterstützung unseres CompRechtsPratiker und freuen uns, Sie auch weiterhin als interessierte und kritische LeserInnen mit „an Bord“ unseres neuen IKS-Praktiker zu haben.

Ich wünsche Ihnen besinnliche und frohe Feiertage und alles Gute für das kommende Jahr!

Bleiben Sie gesund,
herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen unserer letzten CRP-Ausgabe

Ihr Thomas Ackermann,
Chefredakteur CRP und Bereichsleiter Bankrecht, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH


UNSERE BEITRÄGE AUS DEM INHALTSVERZEICHNIS

EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung

Die EBA hat am 29.05.2020 Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung veröffentlich. Die Leitlinien zielen insbesondre darauf ab, dass Institute robuste und sorgfältige Abläufe zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung schaffen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und Tipps für eine künftige Umsetzung.

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Das geplante Verbandssanktionengesetz – ein untauglicher Versuch

Das geplante VerSanG wird seinem Anspruch an eine effektive Inanspruchnahme „krimineller Verbände“ nicht gerecht. Das starre Abstellen auf das Rechtsträgerprinzip bei der Begründung einer Sanktionsverantwortlichkeit hält sehenden Auges Tür und Tor für eine aus dem Verband heraus herrührende organisierte Unverantwortlichkeit offen und ignoriert die im heutigen Wirtschaftsleben gegebene Realität, dass Unternehmen in einer Vielzahl von Fällen in Konzernstrukturen eingebunden sind.

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Zinsanspruch während COVID-19-Stundungsphase?

Das Kreditrecht des Jahres 2020 wurde maßgeblich durch die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie und deren wirtschaftlicher, abschließend noch nicht absehbarer, Folgen geprägt. Hat das COVID-19-Gesetz zunächst für die erhoffte wirtschaftliche Erleichterung gesorgt, werden sich andere Fragen, die das Gesetz erst aufgeworfen hat, erst künftig stellen. Dies betrifft insbesondere die relevante Frage, ob dem Darlehensgeber während der Stundungsphase ein Zinsanspruch gegen den Darlehensnehmer zusteht, mit der sich der nachfolgende Beitrag befasst.

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Corona-Maßnahmen gegenüber Beschäftigten datenschutzrechtskonform umsetzen

Die Corona-Pandemie erfordert weiterhin Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und des Geschäftsbetriebs im Unternehmen. Dabei sind insbesondere auch datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Es bedarf einer Rechtsgrundlage und der Beachtung der allgemeine Datenschutzgrundsätze, die für jede Maßnahme vorab zu prüfen und sicherzustellen sind.

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Überarbeitung des Emittentenleitfaden Modul C

Der durch die BaFin herausgegebene Emittentenleitfaden konkretisiert die Anforderungen der market abuse regulation (MAR) und gibt wertvolle Hinweise auf die Verwaltungspraxis der BaFin. Dieser Beitrag stellt die aus Sicht des Autors wesentlichen Änderungen gegenüber der bekannten Fassung des Leitfadens dar und kommentiert einzelne Aspekte kritisch.

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Bachelorwissen Banking: Recht des Bankkontos

Dieser Beitrag behandelt die zivilrechtlichen Grundlagen des Bankkontos. Zur Eröffnung und Legitimation, Und-/Oder-Konto, Kontokorrentkonto, Sicht-/Spareinlagen, Konten von Minderjährigen, Betreute und Verstorbenen, Bevollmächtigte und Ander-/Treuhandkonten werden die rechtlichen Basisthemen rund um das Konto verständlich dargestellt.

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Alle Beiträge


Unser Herausgebergremium besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Holger Aurisch
    MBA, Bereichsdirektor MarktService, Geldwäsche und Compliance Volksbank Breisgau Nord eG
  • Christian Barleon
    Leiter Rechtsabteilung, BBBank eG, Karlsruhe
  • Dr. Stephan Bausch
    Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
  • Dr. Peter Clouth
    Rechtsanwalt, CLOUTH & PARTNER RECHTSANWÄLTE, Frankfurt/M
  • Prof. Dr. Hervé Edelmann
    Rechtsanwalt, Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart
  • Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
    Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat, Karlsruhe
  • Michael Fischer
    Abteilungsdirektor Sicherheiten, DZ BANK AG, Frankfurt/M.
  • Thomas O. Günther
    LL.M. oec, Chefsyndikus Volksbank Köln Bonn eG, Bonn
  • Stefan Kern
    Mitglied des Vorstands, Volksbank Trossingen
  • Christian König
    Rechtsanwalt, Hauptgeschäftsführer Verband der Privaten Bausparkassen e.V. und Geschäftsführender Direktor der Europäischen Bausparkassenvereinigung
  • Inci Mertin
    Rechtsabteilung, Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Paris
  • Dr. Bernd Müller-Christmann
    Vorsitzender Richter, Oberlandesgericht Karlsruhe
  • Carmen Neumayer
    Managing Partner, Neumayer Ethics Council
  • Rainer Pfau
    Leiter Regulatory Office, Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt/M.
  • Dr. Kay Rothenhöfer
    Rechtsabteilung, Deutsche Bank AG, Frankfurt/M.
  • Dr. Holger Schäfer
    Referatsleiter, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Frankfurt am Main
  • Ulrich Schröer
    Direktor und Leiter Stabsbereich Compliance, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
  • Andreas Seuthe
    Referatsleiter Laufende Aufsicht, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung NRW
  • Michael Strötges
    Bereichsleiter Recht, Sparkasse Rhein Neckar Nord, Mannheim

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Es wird Wertbeständigkeit des Preises vereinbart. Als Maßstab zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Statistischen Bundesamt in Deutschland verlautbarte jährliche Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Dabei werden die Werte aus Abteilung 10 (Bildungswesen) des Gesamtindizes zugrundegelegt. Der Preis wird analog der ausgewiesen prozentualen Veränderungsraten des Index Bildungswesen jeweils vom Vorvorjahr zum Vorjahr prozentual angepasst. Die Anpassungen erfolgen prozentual 1:1 nach oben (Erhöhung) oder nach unten (Senkung) entsprechend den ausgewiesenen Indexveränderungen. Alle Veränderungsraten werden auf eine Dezimalstelle gerechnet. Die jeweilige Veränderung wird dem Kunden mit der Jahresrechnung mitgeteilt und tritt jeweils zur neu laufenden Aboperiode im aktuellen Kalenderjahr in Kraft. Der oben genannte Index und seine Veränderungen können auf www.destatis.de nachvollzogen werden.
Das bedeutet, dass ein Abopreis von z.B. 100 Euro im Jahr auf 103 Euro im Jahr ab der nächsten jährlichen Abrechnungsperiode (etwa im Jahr 2024) steigt, wenn sich am 1.1.2024 eine Veränderung des Index um +3% von 2022 auf 2023 ergeben hat.

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Da sich die FCH Gruppe mit ihren Produkten und Dienstleistungen nur an Banken und sonstige Unternehmen wendet, können unsere Fachzeitschriften nur von solchen und von Buchhandlungen, nicht aber von Verbrauchern abgeschlossen werden. Wir bitten um Verständnis.


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