Sonntag, 15. Dezember 2019

EBA-Konsultationspapier zur Kreditvergabe und Überwachung

Dominik Leichinger, Prüfungsleiter, Referat Bankgeschäftliche Prüfungen 2, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in NRW

Die in diesem Aufsatz vertretenen Auffassungen geben die persönliche Meinung des Autors wieder und sind nicht notwendigerweise Positionen der Deutschen Bundesbank oder einer anderen Bankenaufsichtsbehörde.

Am 19.06.2019 hat die EBA ihr Konsultationspapier zur Kreditvergabe und Überwachung (EBA/CP/2019/04 – Draft Guidelines on loan origination and monitoring) veröffentlicht. Der Leitlinienentwurf richtet sich an sämtliche Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) No 575/2013 fallen (vgl. Art. 4 Abs. 1 Nr. 3). Im Vergleich zu den in 2018 veröffentlichten Leitlinien zum Umgang mit notleidenden oder gestundeten Risikopositionen (EBA/GL/2018/06 – Guidelines on management of non-performing and forborne exposures) verfolgt das Konsultationspapier eine präventive Zielsetzung, indem Regelungen und Vorgaben an die Institute adressiert werden, die dazu beitragen sollen, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer in den Status forborne oder non-performing rutscht, zu verringern.

SEMINARTIPPS

Neue EBA-Guideline zur Kreditvergabe/-überwachung, 16.03.2020, Frankfurt/M.

Frühwarnverfahren Immobilienkredite, 31.03.2020, Frankfurt/M.

Aktuelle Werthaltigkeits-/PAAR-Prüfungen der Bankenaufsicht, 21.04.2020, Köln.

EWB-Fachtagung 2020, 22.–23.04.2020, Köln.

Prozessprüfungen im Kreditgeschäft, 05.05.2020, Frankfurt/M.

Neben übergreifenden Governance-Themen betreffen die im Konsultationspapier aufgegriffenen Regelungen insbesondere die weiteren nachfolgenden Bereiche:

  • Prozesse im Rahmen der Kreditgewährung
  • Konditionengestaltung
  • Bewertung und Überwachung von Kreditsicherheiten
  • Risikoüberwachung

Innerhalb der Governance-Themen werden Anforderungen sowohl an (risiko)strategische Aspekte als auch an die Umsetzung der Risikokultur und die Definition des Risikoappetits im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft eines Instituts formuliert. Hierunter fällt auch die Festlegung von Kreditvergabestandards seitens der Geschäftsleitung eines Instituts. Darüber hinaus werden spezielle Finanzierungsformen (u. a. Leveraged-Finance, Green-Lending) aufgegriffen.

Bei den Regelungen zur Kreditgewährung unterscheidet der Leitlinienentwurf grundsätzlich zwischen Vorgaben, die das Geschäft mit Privatkunden betreffen und solchen, die sich auf das Firmenkundenkreditgeschäft beziehen. Auch differenzieren die Leitlinien in ihren Regelungen zwischen besicherten und unbesicherten Kreditgeschäften sowie zwischen verschiedenen Finanzierungsgegenständen (u. a. Wohn- oder Gewerbeimmobilien). Neben dem Einholen und Auswerten von wirtschaftlichen Informationen von Kreditnehmern steht im Mittelpunkt der Regelungen insbesondere die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit.









Sowohl bei der Bewertung als auch der Überwachung von Kreditsicherheiten formuliert der Leitlinienentwurf aufsichtliche Vorgaben in Abhängigkeit von der jeweiligen Sicherheitenart. In diesem Zusammenhang wird grundsätzlich zwischen beweglichen und unbeweglichen Sicherheiten – im letzteren Fall insbesondere Immobiliensicherheiten – unterschieden. Des Weiteren werden Anforderungen und Voraussetzungen an die mit der Bewertung betrauten Gutachter/Sachverständigen gestellt.

Im Leitlinienteil zur Risikoüberwachung werden Regelungen im Zusammenhang mit der regelmäßigen und anlassbezogenen Überprüfung von Kreditengagements an die Institute adressiert. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Einrichtung eines angemessenen Frühwarnsystems und die Durchführung Kreditportfolio-bezogener Stresstests. Für Zwecke von letzterem wird auf die in 2018 von der EBA veröffentlichten Leitlinien zum Stresstesting (EBA/GL/2018/04) verwiesen.

Weiterhin legt die EBA in den Vorgaben zur Risikoüberwachung einen Schwerpunkt auf das Firmenkundenkreditgeschäft. Neben separaten Regelungen für dieses Geschäft wird auch die Überprüfung vertraglicher Vereinbarungen (z. B. Covenants) hervorgehoben.

Die Konsultationsphase endete zum 30.09.2019. Seitens der Kreditwirtschaft sind zahlreiche Anmerkungen an die EBA herangetragen worden. Da die EBA eine Umsetzung der formulierten Regelungen bereits zum 30.06.2020 anstrebt, ist mit den finalen Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung noch innerhalb des nächsten halben Jahres zu rechnen.

PRAXISTIPPS

  • Zeitnahe Überprüfung in wie weit die im Leitlinienentwurf adressierten aufsichtlichen Anforderungen an die Kreditvergabe und Überwachung bereits eingehalten werden (GAP-Analyse), da aufgrund der zeitlich avisierten Gültigkeit der Vorgaben kein langer Umsetzungszeitraum zu erwarten ist.
  • Analyse des Kreditportfolios auf besonders geregelte Finanzierungsarten innerhalb des Leitlinienentwurfs (z. B. Leveraged Finance oder Projektfinanzierungen). Im Bedarfsfall Aktualisierung/Ergänzung der schriftlich fixierten Ordnung in diesem Zusammenhang, um sicherzustellen, dass sämtliche relevanten Aspekte im Institut einheitlich umgesetzt werden können.
  • Aufsetzen IT-gestützter Prozesse für eine effiziente und qualitätsgesicherte Umsetzung von Prozessanforderungen im Zusammenhang mit der Kreditvergabe und -überwachung.


Beitragsnummer: 3724

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