Freitag, 15. Juni 2018

Einsatz von Spezialfonds in Banken: Fluch & Segen

Sascha Zehrfuß, Abteilungsleiter Strategisches Kapitalmarktgeschäft, Berliner Volksbank eG

Ein beliebtes Instrument in der Gesamtbanksteuerung und insbesondere im Depot-A Management ist und bleibt der Spezialfonds. Die regulatorischen Anforderungen sind jedoch auch hier nicht spurlos vorübergegangen. Hierzu zählen neben den Anforderungen an die vollständige Durchschau, den Fragen zur Anrechnung im Rahmen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) auch die seit Anfang 2018 geltende Reform zur Fondsbesteuerung. Darüber hinaus stehen bisherige Vorteile, wie die Übernahme von Risikokennzahlen, die seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt werden, im Fokus der Prüfer. Hier gibt es klare Forderungen, die sicherstellen sollen, dass sich der Anleger mit dem Spezialfonds intensiv auseinandersetzt und die Risiken aus dieser Anlageform kennt und adäquat in das eigene interne Risikomodell übertragen bzw. interpretieren kann. An dieser Stelle könnte sich der interessierte Anleger fragen, ob der Spezialfonds nicht eher Fluch als Segen ist. Der Schlüssel zum Erfolg, damit es eher Segen als Fluch wird, ist eine detaillierte Planung und Dokumentation sowie die Einbeziehung der beteiligten Bereiche im eigenen Haus.

Phase 1: Was ist vor der Auflegung zu beachten?

Bevor die Auflegung eines Spezialfonds im eigentlichen Sinn startet, sind vorbereitende Aufgaben zu erledigen. Diese sind nicht nur auf den Spezialfonds anzuwenden, da jede Portfoliokonstruktion diesen ersten Prozessschritt durchlaufen sollte. Die Entscheidung für eine Investition entsteht ursprünglich aus der Investmentidee, die z. B. durch das Treasury formuliert bzw. erarbeitet wurde. Den Vorschlag mit den enthaltenen Zielsetzungen (Diversifikation, Risiko-/Rendite-Verhältnis, Gesamtbanksteuerung oder Liquiditätsanlage) für ein Investment ist zunächst mit der internen Dokumentation zu überprüfen. Folgende Fragen sind zu beantworten:

  • Steht die Idee im Einklang mit den Strategien, vor allem zur Geschäfts- und Risikostrategie sowie eventuellen Teilstrategien (Kreditrisiko, Adressrisiko bzw. Marktpreisrisiko), des eigenen Instituts?
  • Ergeben sich Anpassungsbedürfnisse der Strategien aus der Investmentidee?
  • Muss ein Neue-Produkt-Prozess gem. MaRisk AT 8.1 durchgeführt werden?
Der nächste Schritt zur erfolgreichen Umsetzung ist der interne Abstimmungsprozess aufgrund der angesprochenen Vielzahl von regulatorischen bzw. bilanziellen Vorgaben. Die Themen für die Abstimmungsrunden mit den beteiligten Bereichen sind vorrangig Einhaltung der GroMiKV, Kreditlimite, Risikotragfähigkeit, Nutzung der Risikomessverfahren, Anrechenbarkeit LCR sowie die handelsrechtliche Beurteilung. Das Ergebnis aus dieser Phase ist eine formulierte Investmentidee, die den Strategien des eigenen Institutes folgt sowie die Integration in die Gesamtbanksteuerung ermöglicht. Auf dieser Basis kann die Investitionsentscheidung getroffen werden.

 SEMINARTIPPS

Einsatz von Spezialfonds – Fluch & Segen, 20.11.2018, Köln.

Prüfung Depot A-Geschäft, 21.11.2018, Köln.


Phase 2: Umsetzung der Investmentidee

Nach erfolgreicher Entscheidung kann die Umsetzung in einem Spezialfonds erfolgen. Neben dem Anleger kommen jetzt auch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die Verwahrstelle (ehemals Depotbank) und der Portfolio-/Asset-Manager ins Spiel. Die Auswahl der Beteiligten kann über einen „Beauty-Contest“ bzw. RFP (request for proposal) erfolgen. „Darum prüfe wer sich ewig bindet!“ könnte ein Sprichwort lauten, das die Wichtigkeit des Auswahlprozesses verdeutlichen soll. Die langfristige Zusammenarbeit steht im Vordergrund, da ein Auswechseln der Beteiligten einen erneut hohen Aufwand darstellt.

Bis zum Start fehlt jetzt eigentlich nur noch die Umsetzungsvariante. Die Entscheidung fällt in den meisten Fällen entweder auf einen „stand alone“ Spezialfonds bzw. einem „Masterfonds“ mit mehreren Segmenten zur Umsetzung verschiedener Anlagestrategien. Beide Varianten bieten Vor- und Nachteile, die der Anleger abwägen sollte, um die passende Umsetzung für die Zielerreichung zu wählen.

Phase 3: Auflage des Spezialfonds

Bis hierher sind viele Abstimmungen bzw. Entscheidungen getroffen worden und die Auflage des Spezialfonds steht kurz bevor. Davor muss jedoch noch „Papierkram“ erledigt werden. Keine Zusammenarbeit ohne Vertragswerk, und dieses gilt es jetzt mit allen Beteiligten abzustimmen. Das betrifft nicht nur die externen Partner, auch intern muss zum Beispiel nach MaRisk BTO 2.2.1 TZ 8 die Dokumentation der rechtlichen Durchsetzbarkeit geprüft werden. Zum Schluss gilt es noch die getroffene Investmententscheidung in die Anlagerichtlinien des Spezialfonds zu übersetzen sowie die Reporting-Anforderungen zu klären. Der Tag der Auflage mit der Ausgabe der Anteilsscheine und Einbringung der Liquidität kann kommen.

Phase 4: Nach der Auflage kommt die tägliche Arbeit

Der Spezialfonds läuft, die Investments werden durch den Portfoliomanager wie gewünscht allokiert und die benötigten Reportings kommen regelmäßig. Die tägliche Befassung des Spezialfonds mit den enthaltenen Wertpapieren, die Überwachung der Performance oder Rücksprache mit den Beteiligten steht jetzt ganz oben auf der Tagesordnung. Über die erzielte Performance gibt der Portfoliomanager in regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Anlageausschusses Auskunft und die zukünftige Ausrichtung des Mandates wird diskutiert.

Die Vorteile des Spezialfonds wie Rationalisierung, Transparenz, Flexibilität und Kosten können ab jetzt genutzt werden. Unter Berücksichtigung der genannten Prozessschritte und einer sauberen Integration in die Gesamtbanksteuerung sollte der Spezialfonds eher ein Segen für die einsetzende Bank sein.

PRAXISTIPPS

  • Ausgangslage sollte eine klar definierte Investmentidee sein.
  • Ein Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten / Betroffenen sollte vorgenommen werden.
  • Einen Strategieabgleich vornehmen und eventuell Änderungen anpassen.
  • Klare Reporting-Anforderungen gegenüber der KVG definieren.
  • Regelmäßiger Austausch mit allen Beteiligten (intern/extern) vornehmen.


Beitragsnummer: 821

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