ForderungsPraktiker
ForderungsPraktiker ist die seit November 2009 zweimonatlich erscheinende Schwesterzeitschrift des BankPraktiker. Gerichtet an Fach- und Führungskräfte der Kredit-, Sanierungs-, Verwertungs-, Abwicklungs- und Inkassoabteilungen der Kreditinstitute informiert er praxisnah über alle Phasen der Kreditvergabe/-überwachung, des erhöhten Kreditrisikos von Restrukturierung, Sicherheitenbe- und -verwertung bis hin zur Beitreibung von Forderungen. Neben den von Praktikern mit wertvollen Tipps versehenen Beiträgen, finden Sie zahlreiche Meldungen über aktuelle Themen aus Wirtschaft, Kreditgewerbe und Rechtsprechung sowie interessante Besprechungen der für die Zielgruppe beachtenswerten Fachpublikationen.
EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser,
ich hoffe, Sie sind gut in das neue Jahr gestartet. Ich wünsche Ihnen auf diesem Wege noch alles, alles Gute, vor allem natürlich Gesundheit und Zufriedenheit! Was wird im Jahr 2023 auf Kreditinstitute zukommen? Eines ist wohl jetzt schon klar – auch in diesem Jahr werden wir uns wieder neuen Herausforderungen stellen müssen.
Da ist zum einen die Novellierung der BelWertV, die aufgrund der erforderlichen Änderungen in den IT-Systemen, der Anpassung interner Wertermittlungsanweisungen und der erforderlichen Auseinandersetzung mit den Neuerungen mit einer Duldungsfrist seitens der Aufsicht bis zum 31.12.2022 umzusetzen war. Sicherlich kein leichtes Unterfangen, sind doch umfassende Änderungen in der BelWertV vorgenommen worden, die sich auf die Höhe der Beleihungswerte auswirken und den Dokumentations- bzw. prozessualen Aufwand in der Gutachtenerstellung erhöhen werden. Die entsprechende Umsetzung wird Sie bestimmt auch noch in diesem Jahr beschäftigen. So sind nun u. a. durch den neu gefassten § 19 Abs. 2 BelWertV die Bewertung von Vergleichs- und Sachwertobjekten, die Möglichkeit der Nutzung computergestützter datenbankbasierter Bewertungsmodelle geregelt und eine Forderung einer längstens jährlichen Überwachung der Beleihungswertermittlung mit statistischen Verfahren.
Mit einer Veröffentlichung der neuen MaRisk 8.0 ist sicherlich im ersten Halbjahr zu rechnen. Aus dem ersten Konsultationsentwurf der MaRisk ist ersichtlich, dass der Schwerpunkt der neuen MaRisk in der Umsetzung der EBA-Guideline zur Kreditvergabe/-überwachung liegen wird, die umfassende Prozessänderungen mit sich bringen wird. So werden u. a. eine angemessene Berücksichtigung von ESG-Risiken in der Kreditvergabe gefordert, um die mit ESG-Faktoren verbundenen Risiken des Kreditnehmers zu bewerten. Im Prozess der Kreditvergabe sollen künftig neben Szenario-/Sensitivitätsanalysen über die zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen des Kunden und unerwünschten (Markt-)Ereignissen auch kreditsegment- und bonitätsspezifische Mindestvorgaben für die regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer Berücksichtigung finden. Weiterhin beinhaltet der aktuelle Entwurf Verbraucherschutzaspekte, die bislang in den MaRisk nicht enthalten waren. Es muss abgewartet werden, ob die EBA-Leitlinie auch weiterhin mit einer nicht unproblematischen Verweistechnik der BaFin in die finalen MaRisk integriert wird.
Auch in diesem Jahr begleiten und unterstützen wir, die FCH Gruppe, Sie wieder sehr gerne bei der Umsetzung der zahlreichen neuen (aufsichtsrechtlichen) Anforderungen mit einem vielfältigen Seminarangebot und interessanten Fachbeiträgen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen weiterhin einen guten Start in das neue Jahr und viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe unseres ForderungsPraktiker. Bleiben Sie vor allem gesund, munter und zuversichtlich!
Ihr Jürgen Blatz
Chefredakteur, Bereichsleiter Kreditgeschäft, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH