Freitag, 15. Februar 2019

Geschäftsmodell-Analyse (BMA) durch die Aufsicht

Prof. Dr. Gerhard Hellstern, Duale Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg, davor langjähriger Leiter des Referats Bankgeschäftliche Prüfungen 1 der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg

Warum sich die Bankenaufsicht für die Geschäftsmodelle von Instituten interessiert

In den letzten Jahren ist das Thema der Analyse von Geschäftsmodellen immer mehr in den Fokus der Bankenaufsicht gerückt. Ausschlaggebend hierfür war letztlich die Veröffentlichung der „Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP)“ durch die European Banking Authority (EBA) am 19.12.2014. Diese sog. SREP-Leitlinien definieren ein europaweit einheitliches Vorgehen für die Durchführung des aufsichtlichen Überwachungsprozesses SREP durch die jeweilige Aufsichtsbehörde. Ausgangspunkt für die Durchführung des SREP ist u. a. die Frage nach dem jeweiligen Geschäftsmodell des Instituts. Hierbei hat die Aufsicht zu beurteilen, ob dieses tragfähig und nachhaltig ist. Aus der Beurteilung des Geschäftsmodells, der Bewertung der Internen Governance und der institutsweiten Kontrollen, der Bewertung der Kapitalrisiken sowie der Bewertung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken ergibt sich dann die SREP-Gesamtbewertung. Diese wiederum ist der Aufgangspunkt für aufsichtliche Maßnahmen, zu denen der SREP-Zuschlag auf das regulatorische Kapital gehört.

Aus dieser Wirkungskette ist ersichtlich, dass es für ein Institut von großer Bedeutung ist, wie die Aufsicht ihr Geschäftsmodell einschätzt.

SEMINARTIPPS

Prüfung von Liquiditäts-/Refinanzierungsrisiken nach neuem ILAAP, 13.05.2019, Hamburg.

Gesamtbanksteuerung im Fokus von Aufsicht & Revision, 14.05.2019, Hamburg.

Prüfung & Beurteilung des Geschäftsmodells durch Aufsicht und Revision, 15.05.2019, Hamburg.

Prüfung neue interne Governance-Vorgaben, 16.05.2019, Hamburg.

9. Kölner Banksteuerung-Tagung, 03.–04.06.2019, Köln.

Konkrete Durchführung der Geschäftsmodellanalyse

Um eine europaweit einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, sagen die SREP-Leitlinien nicht nur, dass eine Geschäftsmodellanalyse durchgeführt werden muss, sondern auch, wie diese abzulaufen hat. Der Prozess besteht aus insgesamt zehn Schritten, an deren Ende eine quantitative Einstufung des Geschäftsmodells steht.

Nach einer ersten Beurteilung, der Ermittlung von Schwerpunktbereichen sowie einer Analyse des Geschäftsumfeldes stellt die quantitative Analyse des Geschäftsmodells einen wichtigen Baustein dar. Anhand von bankinternen Zahlen (GuV, Bilanz, Risikoberichte etc.) sollen Schwachpunkte des Geschäftsmodells erkannt sowie zeitliche Trends entdeckt werden. Die quantitative Analyse wird ergänzt durch eine qualitative Analyse, bei der sich die Aufsicht insbesondere mit den Erfolgstreibern des Geschäftsmodells, relevanten Abhängigkeiten, aber auch offen sichtbaren Schwächen auseinandersetzen muss.

Im nächsten Schritt werden anhand von Finanzplänen und institutsinternen Prognosen unterschiedliche Zukunftsszenarien untersucht und beurteilt. Dies führt zur eigentlichen Bewertung des Geschäftsmodells anhand zweier Kennzahlen: Ein Geschäftsmodell ist gem. den SREP-Leitlinien dann tragfähig, wenn sich mit ihm in den nächsten zwölf Monaten eine „akzeptable Rendite“ erzielen lässt. Diese Anforderung wird mittels dem Quotienten aus Eigenkapitalrendite und Eigenkapitalkosten operationalisiert. Ein Geschäftsmodell ist nachhaltig, wenn es eine akzeptable Rendite gemäß obiger Definition über die nächsten drei Jahre erwarten lässt. Die Einschätzung nach Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit wird ergänzt um eine Untersuchung nach den wesentlichen Schwachstellen, denen das Institut aufgrund seines Geschäftsmodells ausgesetzt ist.

Schließlich folgt als letzter Prozessschritt die Zusammenfassung der Ergebnisse und die quantitative Einschätzung des Geschäftsmodells auf einer Skala von eins („Geschäftsmodell beinhaltet kein erkennbares Risiko“) bis vier („Geschäftsmodell beinhaltet ein hohes Risiko“).




Herausforderungen für die Institute

Nach Inkrafttreten der SREP-Leitlinien hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen des SSM die Geschäftsmodellanalyse der signifikanten Institute sehr schnell in ihre Aufsichtspraxis übernommen. Für die weniger signifikanten Institute, die in Deutschland primär von BaFin und Deutscher Bundesbank beaufsichtigt werden, ist das Thema der Geschäftsmodellanalyse erst nach und nach auf die Tagesordnung gekommen. Allerdings lässt sich spätestens seit dem Jahr 2018 beobachten, dass im Rahmen der turnusmäßigen Aufsichtsgespräche dieses Thema regelmäßig angesprochen wird. Des Weiteren hat die Bankenaufsicht mittels bankgeschäftlicher Prüfungen gem. § 44 KWG bereits das Geschäftsmodell einzelner Institute en Detail auf Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit untersucht. Damit ist das Thema Geschäftsmodellanalyse durch die Aufsicht endgültig für alle Institute relevant geworden.

PRAXISTIPPS

  • Bereiten Sie sich bereits frühzeitig auf die Geschäftsmodellanalyse durch die Aufsicht vor!
  • Hinterfragen Sie dabei kritisch, welche Prämissen Ihrem Geschäftsmodell zugrunde liegen!
  • Verwenden Sie als internes Vorgehensmodell der Analyse den Prozess der SREP-Leitlinien!
  • Führen Sie die Analyse nicht nur „für die Aufsicht“ aus, sondern nutzen Sie die Ergebnisse, um Ihr Geschäftsmodell in Zeiten angespannter Ertragslage und den Herausforderungen durch Digitalisierung weiterzuentwickeln!



Beitragsnummer: 1142

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