Sonntag, 21. Oktober 2018

Mit Social Media auf dem Weg zur Personalarbeit 2.0?

Marcus Michel, Vorstand FCH Gruppe, Geschäftsführer FCH Personal GmbH

Die wichtigsten, beruflich genutzten Sozialen Netzwerke in Deutschland sind XING und LinkedIn. Die sogenannten „Digital Natives“ (Generation unter 30 Jahren) nutzen Social Media am häufigsten.

Wichtige und bedeutsame Social Networks im deutschsprachigen Raum sind:

  • http://www.facebook.com
  • http://www.xing.com
  • http://www.linkedin.com
  • http://www.kununu.de
TIPP: Verfolgen Sie die Entwicklung der wichtigsten Sozialen Netzwerke. Soziale Netzwerke werden mit großer Wahrscheinlichkeit insgesamt nicht an Bedeutung verlieren. Jedoch löst ein Netzwerk häufig ein anderes ab. Erste Experten prognostizieren, dass in vier bis fünf Jahren Facebook durch andere Netzwerke abgelöst wird.

Eine besondere Form von Social Networks im beruflichen Kontext sind Arbeitgeber-Bewertungsportale. Zu den sechs größten Arbeitgeber-Bewertungsportalen gehören:

  • http://www.kununu.com/

    Kununu ist die größte und professionellste Plattform für Arbeitgeberbewertung im deutschsprachigen Raum. Kununu.com ist exklusiver Kooperationspartner von z. B. XING, herold, jobstairs.de, jobisjob sowie jobs.ch und wird von durchschnittlich 1,5 Mio. Besuchern pro Monat angesurft. Die kununu GmbH gehört zur XING AG, dem größten deutschsprachigen Business und Recruiting Netzwerk[1].

  • http://www.bizzwatch.de
  • http://www.meinchef.de
  • http://www.jobvoting.de
  • http://www.meinpraktikum.de
  • http://www.prakti-test.de
Egal wie kritisch Sie selbst solchen Portalen gegenüberstehen – lassen wir uns nicht alle im täglichen Online- und auch Offline-Leben von Bewertungen Anderer bewusst oder unbewusst beeinflussen? Das Hygiene-Ranking nach Ampelprinzip im Restaurant, die Leserbewertungen im Online-Buchshop oder auch die Hotel- bzw. Unterkunftsbewertung mit Sternen können hier als Beispiele genannt werden.

Besonders wichtig hierbei ist die Rubrik bzgl. Bewertung des Bewerbungsprozesses durch die Bewerber. Auch unter dem Begriff „Candidate Experience“ sollte dieser Aspekt nicht vernachlässigt werden. Unsere Gespräche mit potentiellen Kandidaten (Fach- und Führungskräften) bestätigen uns immer öfters, dass dies auch stärker in der Bewerbungsentscheidung berücksichtigt wird. Einige Arbeitgeber gehen auch offensiv damit um und suchen das Gespräch. Jeder weiß, dass nicht alles perfekt läuft, entscheidend ist aber, wie die Arbeitgeber damit umgehen. Reden sie nur über Verbesserungen oder implementieren sie diese auch?

Ebenso interessant in Bezug auf diese Bewertungsmöglichkeit ist die Korrelation zwischen den Bewertungen durch Mitarbeiter und durch Bewerber. Sind diese negativ korreliert, ergibt sich daraus zumindest eine interessante Frage, die in einem Vorstellungsgespräch gestellt werden kann.

Wofür nutzen Personalverantwortliche Social Media bereits bei ihrer Personalarbeit?

Laut der Studie 7 der Universität Bamberg rekrutieren gut 46 % der Unternehmen ihre Einstellungen über Social Media. Die gleiche Studie verdeutlicht, dass exakt die Hälfte der Unternehmen den Einsatz von Social Media in der Rekrutierung als positiv einschätzt.

 SEMINARTIPPS

DSGVO – Handlungsfelder und Umsetzung im Personalbereich, 12.11.2018, Frankfurt/M.

Unterschätzte Pflichten zum Beschäftigten Datenschutz aus neuer DSGVO, 10.04.2019, Frankfurt/M.

      Erfolgreiches Social Media Recruiting, 10.10.2019, Frankfurt/M.


Wofür können Social Media in der Personalarbeit eingesetzt werden?

Das Einsatzspektrum von Social Media in der Personalarbeit ist sehr breit. Social Media können nicht nur für das Personalmarketing, Employer Branding und Recruiting eingesetzt werden, Internetforen, Mailinglisten, Blogs, Wikis, Social Networks, Social Bookmarking, Podcasts, Foto- und Videoplattformen bieten weitere interessante Anknüpfungspunkte an die Personalarbeit. Wissensmanagement und Personalentwicklung gehören sicher zu den besonders interessanten Bereichen der Personalarbeit, in denen Social Media mit besonders großem Nutzen eingesetzt werden können.

Zu den Möglichkeiten der Social Media in der Personalarbeit zählen:

Employer Branding:

  • Aufbau und Pflege einer zielgruppenspezifischen positiven Arbeitgebermarke
  • Erhöhung der Identifikation der eigenen Beschäftigten mit dem Unternehmen

Personalgewinnung:

  • Optimierung der Besucherzahlen auf der eigenen Karrierewebsite (Zugriffe auf Stellenprofile)
  • Einstellen von Stellenanzeigen für spezifische Zielgruppen
  • zielgruppenspezifische Rekrutierung potenzieller Mitarbeiter/innen (z. B. Auszubildender über Facebook oder Führungskräfte über XING bzw. LinkedIn)
  • Aufbau eines Pools von interessierten Fach- und Führungskräften

Personalentwicklung:

  • Austausch in Expertennetzwerken (Kollegiale Beratung)
  • eigene Weiterbildung und systematische, themenbezogene Informationsgewinnung

Was sind Social Media-Richtlinien?

Social Media-Richtlinien legen einen Handlungsspielraum für die Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens in Bezug auf die Nutzung von sozialen Medien, wie z. B. sozialen Netzwerken, Blogs, Wikis, Foto- oder Videoplattformen, fest. Im Allgemeinen enthält ein entsprechender Katalog sowohl gesetzliche Regelungen als auch generelle Handlungsempfehlungen, wodurch sich Unterschiede bezüglich der Verbindlichkeit der Richtlinien ergeben. Weiterhin gelten diese zunächst für den Fall, in dem sich Mitarbeiter im beruflichen Kontext auf Social Media-Plattformen bewegen. Sie sind aber oft auch für den privaten Gebrauch zu berücksichtigen bzw. in Erwägung zu ziehen.

Werden Social Media-Richtlinien befolgt, bewahrt dies das Unternehmen vor finanziellen Schäden, welche durch das Fehlverhalten von Mitarbeitenden hervorgerufen werden können. Zugleich schützen sich Mitarbeiter/-innen durch die Einhaltung derartiger Richtlinien aber auch selbst. Vor allem wenn soziale Medien Teil der Kommunikationsstrategie eines Unternehmens sind, sollte auf Social Media-Richtlinien nicht verzichtet werden.

Was ist bei der Erstellung von Social Media-Richtlinien zu beachten?

Wollen Sie Social Media-Richtlinien erstellen, kann hierbei die folgende Vorgehensweise angewandt werden.

Praxistipps:

  • Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick, indem Sie Social Media-Richtlinien anderer Unternehmen unter die Lupe nehmen. Diese sind öffentlich zugänglich und helfen Ihnen ein besseres Verständnis für die Thematik sowie Anregungen für die Gestaltung der Richtlinien zu erhalten.
  • Stimmen Sie die Richtlinien mit ihrer Strategie für die externe Kommunikation ab. Berücksichtigen Sie hierbei, welche Regeln im Hinblick auf Ihre Strategie zielführend sind. Gegebenenfalls können Aspekte der Kommunikationsstrategie integriert werden, um deren Motive für Ihre Mitarbeiter/-innen transparent zu machen.
  • Stellen Sie in Ihren Richtlinien sicher, dass sämtliche Social Media-Aktivitäten des Unternehmens nur über extra dafür eingerichtete Social Media-Konten betätigt werden und dass mindestens zwei Mitarbeiter (4-Augen-Prinzip und Vertretung) einen vollen Zugriff darauf haben (Administrator).
  • In diesem Zusammenhang sollten Sie in Ihren Social Media-Richtlinien ebenso festlegen, über welche Geräte die Social Media-Konten des Unternehmens bedient werden dürfen – zu empfehlen sind hier ausschließlich Unternehmensgeräte.
  • Und nicht zuletzt sollten Sie dafür sorgen, dass die Arbeitsverträge der Social Media-Verantwortlichen entsprechend aktualisiert werden (z. B. um die Themen Bereitschaft, Reaktionszeit oder Rückgabe von Passwörtern/Rechten bei Trennungen).
  1. Quelle: www.kununu.com

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Beitragsnummer: 922

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