Oder warum ein wesentlicher Mangel die Glaubwürdigkeit der Internen Revision erhöhen kann!
Mario Pries, Wirtschaftsprüfer, AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
I. Einleitung/Ausgangslage
Zu Beginn der Abschlussprüfung befragt der Abschlussprüfer i. d. R. die Geschäftsleitung, den Aufsichtsratsvorsitzenden und auch die Leitung der Internen Revision nach „Besonderheiten“ im Berichtszeitraum. Hierunter fallen nach meinem Verständnis auch die wesentlichen Mängelfeststellungen der Internen Revision. In der Mehrzahl der Fälle wird dem Abschlussprüfer dann berichtet, dass keine wesentlichen oder gar höheren Mängelfeststellungen getroffen wurden. Aber kann dies bei der Vielzahl der gesetzlichen/aufsichtsrechtlichen Neuerungen bzw. Änderungen sowie dem notwendigen Spezialwissen tatsächlich plausibel sein?!? Oder ist die Glaubwürdigkeit (i. W. die Unabhängigkeit und die Objektivität) der Internen Revision nicht (mehr) gegeben?!? [...]
Beitragsnummer: 3696
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