Handbuch Meldewesen - Bankinterne MaRisk-Dokumentation/Melde(Anzeige)wesen

Inhaltsverzeichnis:

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Aufgrund des „Daten- und Vergleichbarkeits-Hungers“ der EZB und der Deutschen Bundesbank rückt das Meldewesen auch in „weniger bedeutenden Instituten“ (LSI) zunehmend in den Fokus der Bankenaufsicht. Das Meldewesen befindet sich angesichts von Änderungen bestehender sowie der Einführung komplett neuer Meldepflichten (z.B. AnaCredit, FinRep) in einer großen Umbruchphase und nimmt an Komplexität zu. Entsprechend § 25 PrüfBV ist die Organisation des Anzeige- und Meldewesens jährlich zu beurteilen. Dabei stehen auch die Vorkehrungen des Instituts für die Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Anzeigen und Meldungen im Rahmen der internen schriftlich fixierten Ordnung im Mittelpunkt. AT 5 MaRisk listet die Pflichtinhalte eines Organisationshandbuchs detailliert auf. Das Organisationshandbuch muss klare Regelungen für die Aufbauorganisation und die Ablauforganisation sowie zur Aufgabenzuweisung, Kompetenzzuordnung und zu Verantwortlichkeiten fixieren. Es ist Grundlage des nachvollziehbaren Handels der Mitarbeiter und Grundlage jeglicher Prüfungstätigkeiten.

Vorgehen

Schwerpunkt ist es die Abläufe inclusive der Zuständigkeiten, Kontrollen, Dokumentationen und Archivierungsanforderungen bei den verschiedenen einzelnen Anzeigen sachgerecht und für die Mitarbeiter nachvollziehbar zu dokumentieren. Grundsätzlich wird entsprechend der vereinbarten Leistung ein Quickcheck der beauftragen Anweisungen des Organisationshandbuches durchgeführt. Hieraus wird gemeinsam mit dem Auftraggeber das notwendige weitere Vorgehen abgeleitet.

Möglichkeiten sind hierbei:

  • Erstellung oder Überarbeitung von einzelnen Kapiteln oder des kompletten Spezialhandbuchs Meldewesen,
  • Erstellung und Modellierung der Meldewesensprozesse incl. IKS ,
  • Entschlackung & Vereinfachung des spezifischen Organisationshandbuchs,
  • Durchführung von Prozessworkshops mit den Meldebeteiligten,
  • Überarbeitung der Stellenbeschreibungen der „Melder“,
  • Heilung von konkreten einzelnen Prüfungsmoniten,
  • Praxistest der tatsächlichen Anwendung des „Meldewesenhandbuches“

Ergebnisse

Entsprechenden der Beauftragung ist das Ziel der Leistungen:

(a) die Fehleranfälligkeit/-häufigkeit im Melde-Workflow und somit künftige Feststellungen in 44er Prüfungen zu verringern,

(b) die Angemessenheit der Dokumentation sicherzustellen;

(c) Herstellung der Nachvollziehbarkeit und Anwendbarkeit durch die Mitarbeiter.

Darüber hinaus kann Unterstützung bei fachlichen Auslegungsfragen und bei der Identifikation von Effizienzpotenzialen erbracht werden. Die Leistungen können auch für konkrete Einzelsachverhalte z.B. bei neuen Anzeigen/Sachverhalten wie AnaCredit, Schattenbankenerkennungsprozess oder bei Änderungen der bankspezifischen Anforderungen z.B. Gruppenmeldungen oder neue durchschaurelevante Produkte beauftragt werden.

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