Im Kontext der seit Jahren kräftig steigenden Immobilienpreise sowie einer stetigen Ausweitung der Kreditvergabe hat die deutsche Aufsicht in 2019 ein institutsübergreifendes Auskunftsersuchen zu Immobilienfinanzierungen und den Kreditvergabestandards gestartet. Die Aufsicht sieht die Gefahr, dass Institute einhergehend mit einer Lockerung der Vergabestandards auch verstärkt höhere Adressenausfallrisiken eingehen. Auch der aktuelle EBA-Richtlinienentwurf (EBA/CP/2019/04) zielt hierauf ab. Mit dem Fokus auf die Prüfung der Kreditvergabestandards wird u. a. untersucht, ob die institutsindividuellen Vergabestandards in Einklang mit der zugrundeliegenden Geschäfts-/Risikostrategie der Häuser stehen. Als Kriterien für die Kreditvergabe kommen u. a. die Vorgabe einer Mindestbonität un die max. zulässige Auslastung der Kapitaldienstfähigkeit
10:00 - 17:00 Uhr
Aktuelle institutsübergreifende aufsichtsrechtliche Prüfungskampagne zu Immobilienfinanzierungen und Kreditvergabestandards
- Vor dem Hintergrund der Gefahr einer in den letzten Jahren zu „laxen Kreditvergabe“
- Im Prüfungsfokus: Wohn- und Gewerbeimmobilien, aber auch Entwicklung von Eigeninvestitionen in Immobilien
- Neuer EBA-Richtlinienentwurf (EBA/CP/2019/4) mit detaillierten Standards zur Kreditvergabe: verschärfte Anforderungen an die Informations- und Datenerhebung von Kreditnehmern, Dokumentation und Kreditwürdigkeitsprüfung
- Inwiefern gehen Kreditinstitute, einhergehend mit einer Lockerung der Kreditvergabestandards, höhere Adressenausfallrisiken innerhalb des Kreditgeschäfts ein
Kreditvergabekriterien als zentrales Instrument zur Portfoliosteuerung
- Inwiefern stehen die institutsindividuellen Kreditvergabestandards in Einklang mit der zugrundeliegenden Geschäfts-/Risikostrategie und Risikotragfähigkeit der Häuser?
- Prüfung und Einhaltung der Kreditvergabestandards - portfoliospezifische Ausgestaltung: u. a. Vorgaben einer Mindestbonität, maximal zulässige Auslastung der Kapitaldienstfähigkeit, Schuldendeckungsquote/LTV, Vorgaben zur Laufzeit, Losgrößenbeschränkungen, Höhe des Blankoanteils, Besicherung (u. a. Art der akzeptierten Sicherheiten, Begrenzung von Beleihungsausläufen)
Konsistente und effiziente Ausgestaltung der Kreditvergabestandards
- Validierung festgelegter Kreditvergabestandards - Ausgangsgrundlage für eine strukturierte und aussagekräftige Votierung
- Erhebliches Potential für ein verbessertes Zusammenspiel von Markt und Marktfolge
- Schnittstelle aktuelle aufsichtsrechtliche „Werthaltigkeitsprüfungen/PAAR-Prüfungen“ zu „Prüfung der Kreditvergabestandards“
- Im Fokus bei PAAR-Prüfungen: Beurteilung der eingesetzten Wertermittlungsparameter - Bewertung und Überprüfung von Kreditsicherheiten, Annahmen zur Einschätzung der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers (nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit)
- Aktuelle Prüfungserfahrungen: Welche Mängel werden festgestellt? - Praxisbezogene Handlungsempfehlungen
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