Michael Claaßen, Bereichsleiter, Interne Revision, Volksbank Marl-Recklinghausen eG.
I. Grundlagen
Innerhalb des genossenschaftlichen Bereiches werden seit einiger Zeit die Banken, die in der Vergangenheit das Kernbankverfahren bank21 genutzt haben, auf das Kernbankverfahren agree21 migriert. Das Kernbankverfahren führt zur Implementierung neuer Prozesse. Die risikomanagementgestaltenden Softwarelösungen für die aufsichtsrechtlichen Anforderungen werden in den betroffenen Banken somit neugestaltet. So werden nach AT 4.3.1 Tz. 2 der MaRisk die Prozesse und die damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Kontrollen und teils auch Kommunikationswege softwarebasiert neu geordnet. Berechtigungen und Kompetenzen sind dabei nach dem Sparsamkeitsgrundsatz (Need-to-know-Prinzip) in agree21 neu zu vergeben. Zur Administration gehört weiterhin der Institutskennsatz (IKESA), der die Parametrisierung wesentlicher Vorgaben beinhaltet. [...]
Beitragsnummer: 3229
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