Montag, 31. Dezember 2018

Prüfung Kreditgewährungsprozess(e)

„Fallstricke“ im Prozessablauf

Holger Maas, Kreditrevisor, Interne Revision, Kreditrevision, VR Bank Rhein-Neckar eG, Mannheim

I. Prüfungsplanung

Im Rahmen der Prüfungsplanung stellt sich zunächst die Frage, welche unterschiedlichen Kreditgewährungsprozesse im Haus existieren.

Bei der Beurteilung des Fehlerrisikos durch die Interne Revision wird deutlich, dass im risikorelevanten und im nicht risikorelevanten Kreditgeschäft unterschiedliche Kontrollrisiken vorhanden sind. Während im nicht risikorelevanten Kreditgeschäft bewusst auf vollumfängliche Kontrollen verzichtet wird und die Kreditentscheidungskompetenz am Markt liegt, sind im risikorelevanten Kreditgeschäft deutlich mehr Kontrollen implementiert und die Genehmigung erfolgt im Zweivotenprinzip durch Markt und Marktfolge. Aufgrund der deutlichen Unterschiede bei der Bearbeitungstiefe, den einzelnen Prozessschritten (insbesondere Kontrollen) und der involvierten Mitarbeiter (Zweitvotierung, Gemeinschaftskompetenz) ist eine Abbildung in einem einzigen Kreditgewährungsprozess nicht zielführend. Übertragen auf die Prüfungsplanung der Kreditrevision dürfte es daher auch nicht sachgerecht sein, die Kreditgewährung mit einer einzigen Prüfung abzudecken.

Somit ergeben sich zumindest zwei Prozessprüfungen, die sich aus Revisionssicht im Wesentlichen beim Kontrollrisiko und damit auch beim Fehlerrisiko deutlich unterscheiden. Innerhalb des nicht risikorelevanten Kreditgeschäfts wird bei einer Vielzahl der Institute für das „Mengengeschäft“ (z. B. bis T€ 50) wenigstens ein weiterer Kreditgewährungsprozess existieren, der aus betriebswirtschaftlichen und Effizienzgründen stark „abgespeckt“, i. d. R. ohne Sicherheiten gewährt wird und nahezu vollständig am Markt abgebildet sein dürfte („Kompaktkredit“). Hieraus ergeben sich für die Prüfungsplanung wiederum anders zu beurteilende Kontrollrisiken und somit auch abweichende Prüfungsansätze. [...]
Beitragsnummer: 1190

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