Sonntag, 31. März 2019

Rechtliche Besonderheiten bei der Finanzierung von Wasserkraftanlagen

Ein Überblick über die Finanzierung von Wasserkraftanlagen.

Thomas Waechter, Rechtsanwalt, Bereich Recht und Vorstandsstab, Deutsche Kreditbank AG, Berlin.

I. Einleitung

Die Nutzung der Wasserkraft für die Energiegewinnung hat eine lange Tradition und erfolgt gewöhnlich bei Fließgewässern in Form von Laufwasserkraftwerken[1].

Der Realisierung von Wasserkraftanlagen bzw. Wasserkraftprojekten gehen aufgrund ihrer individuellen, standortspezifischen und technischen Komplexität zumeist längere Planungs- und Bauphasen voraus. Zudem durchlaufen sie im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieanlagen wie z. B. Windkraft- oder Photovoltaikanlagen i. d. R. aufwendige Genehmigungsverfahren, deren Grundzüge im Folgenden neben der Frage der entsprechenden Besicherung aus Sicht der finanzierenden Kreditinstitute dargestellt werden.

II. Genehmigungsverfahren

1. Rechtsgrundlage/Grundsätzliches

Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Wasserkraftanlagen sind das „Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) und die ergänzenden Wassergesetze der einzelnen Bundesländer nebst Verwaltungsvorschriften oder „Empfehlungen/Leitfäden zur Handhabung von Wasserkraftanlagen“.

Jede bedeutende Gewässerbenutzung bedarf als öffentlich-rechtliche Sondernutzung gem. § 8 Abs. 1 WHG einer konstitutiven behördlichen Zulassung, da nur diese die Einwirkung auf ein Gewässer legitimieren kann (repressives Verbot mit rechts- oder befugnisverleihendem Befreiungsvorbehalt)[2]. [...]
Beitragsnummer: 1235

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