FACHZEITSCHRIFTEN


RevisionsPraktiker

Die Zeitschrift RevisionsPraktiker versorgt Sie mit aktuellen Fachinformationen und neuen Trends aus dem Bereich der Revisionspraxis in Banken und Sparkassen. Besonders wichtig ist hierbei der Praktikeransatz, denn stets werden die Problemfelder und Themen in die Arbeitsabläufe integriert und die Beiträge werden überwiegend von Revisionspraktikern bzw. von Vertretern der Bankenaufsicht und externen Prüfern verfasst.


EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

das Jahr 2020 hat viele Veränderungen mit sich gebracht. Die Auswirkungen der Pandemie waren und sind bis heute enorm und einschneidend. So wird es – aufgrund zahlreicher Veränderungen – nun auch für den RevisionsPraktiker Zeit, die Segel zu hissen und aufzubrechen, um sinnbildlich neue Ufer zu erforschen. Was bedeutet das?

Mit der Ausgabe 02-03/2013 des RevisionsPraktiker wurde die Fachzeitschrift für Fach- und Führungskräfte der Internen Revision sowie für Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichts- bzw. Verwaltungsrats erstmals veröffentlicht. Mit der Ausgabe 12-01/2021 enden nunmehr acht erstrebenswerte Jahre, in denen Sie als Leser, Autoren, Herausgeber und Sponsoren einen wertvollen und essenziellen Beitrag zum Bestehen des RevisionsPraktiker beigetragen haben. Daher möchten wir uns an dieser Stelle bei allen Lesern, Autoren, Herausgebern und Sponsoren für ihre Loyalität, ihr Vertrauen, ihre Fachbeiträge und ihr Engagement bedanken – Vielen herzlichen Dank!

Heute ist es an der Zeit „Goodbye“ zusagen bzw. vielmehr „Herzlich Willkommen“ zu unserem IKS-Praktiker. Mit einem Ende beginnt bekanntlich auch ein Neuanfang! Unser RevisionsPraktiker und unser CompRechtsPraktiker, werden künftig in einer Fachzeitschrift mit der Erstausgabe 02-03/2021 vereinigt. Wehmut bedeutet nicht „Trauern“, denn dafür gibt es keinen Grund! Neben einer Geburt ist die Hochzeit eines der schönsten Ergebnisse im Leben und so führen wir die 2. und 3. Verteidigungslinie nach dem Three-Lines-of-Defense-Modell zusammen. Wir freuen uns, Ihnen künftig mit dem IKS-Praktiker noch mehr Themen zur Verfügung stellen zu können, abgestimmt auf die Bereiche Revision, Compliance (inkl. Beauftragtenwesen), Recht sowie IT & Organisation. Durch die breitere Aufstellung der Fachzeitschrift erhalten Sie viele wertvolle Fachbeiträge und profitieren von dem bereichs-/themenübergreifenden Wissen im gewohnten FCH-Stil „von Praktikern für Praktiker“. Warum eigentlich IKS-Praktiker?

Das „Interne Kontrollsystem“ beschäftigt die Institute schon seit vielen Jahren und wird auch in absehbarer Zeit kontinuierlich stärker in den Fokus rücken. Es fließt in sämtliche Bereiche der Institute ein und wird somit immer gewichtiger. Aufgrund der anstehenden IKSUmstellungsprozesse in den Instituten, möchten wir uns mit Ihnen verändern und ergänzen die Zeitschriften, die einst u. a. für die 2. und 3. Verteidigungslinie bestimmt waren, für Sie um die Rubriken IT- und Organisation. Die IT ist heutzutage ein essenzieller Bestandteil, der kontinuierlich immer mehr in den Vordergrund rückt und somit unerlässlich für jedwede Bereiche in den unterschiedlichen Instituten ist, somit auch für Revision & Compliance.

Wir freuen uns, Sie weiterhin als loyale und begeisterte Leser dabei zu haben sowie auf Ihre wertvollen Fachbeiträge und die gute Zusammenarbeit mit Ihnen, künftig im Rahmen des IKS-Praktiker!

Herzliche Grüße und viel Freude mit der letzten Ausgabe unseres RevisionsPraktiker!

Ihre Kristin Viereck, Bereichsleiterin Revision & Compliance, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH


UNSERE BEITRÄGE AUS DEM INHALTSVERZEICHNIS

Einheitliche Bewertungssystematik zur Bestimmung von Wesentlichkeit

Es gibt in einem Institut oftmals eine Vielzahl verschiedener Ansätze und Vorgehensweisen zur Bestimmung von wesentlichen Sachverhalten, die aber nicht integrativ bestimmt sind und daher – je nach Funktion – sehr unterschiedlich wirken. Es soll ein Ansatz zur Vereinheitlichung der verschiedenen Bewertungsperspektiven aufgezeigt werden.

Zum Beitrag...

Vielfältige Herausforderungen im IKS-Evidenzprozess

Der IKS-Evidenzprozess erweist sich in der Unternehmenspraxis als mehrfache Herausforderung. Diese Herausforderungen bilden ein großes Spektrum ab, von den vielfältigen Veränderungen im Unternehmen über fehlende Dokumentation bis zum weitverbreiteten „Silodenken“.

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IKS – Papiertiger oder brauchbares Steuerungsinstrument?

Welche Regeln sind bei der Weiterentwicklung des IKS zu beachten, um dieses zu einem wertvollen Instrument der Unternehmenssteuerung reifen zu lassen?

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Cloud-Services im IT-Risikomanagement

Es gibt für Cloud-Services kein bankenaufsichtliches Sonderrecht – aber natürlich besondere Merkmale und Rahmenbedingungen aufgrund des Betriebsmodells, der Marktbedingungen/Marktmacht zwischen Anbieter und Kunde sowie der oft internationalen Rechtsbeziehungen.

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Die QI-Zertifizierungsperiode 2018–2020 – aktuelle Themen und Handlungsfelder für Finanzinstitute

Der aktuelle QI-Vertrag bedingt eine turnusmäßige Zertifizierung der Compliance hinsichtlich der QI- und FATCA-Regularien durch den QI Responsible Officer (QI RO). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Zertifizierungsperiode und aktuelle Handlungsfelder des Finanzinstituts bzw. QI ROs.

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Rückstellungen – Bilanzierungsspielraum mit Augenmaß

Rückstellungen stellen auch in den Kreditinstituten eine Herausforderung dar. Die Verantwortlichen müssen mit zum Teil aufwändigen Methoden eine sachgerechte Ermittlung der Verbindlichkeiten ermitteln, die in ihrer Entstehung oder Höhe noch ungewiss sind.

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Anforderungen und Kontrollen von Geeignetheitserklärungen

Zweite Marktuntersuchung der BaFin: Weiterhin Schwächen, aber auch Fortschritte, in der Umsetzung der Anforderungen zur Geeignetheitserklärung. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es in der Praxis?

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Alle Beiträge


Unser Herausgebergremium besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Axel Becker
    Verwaltungsratsmitglied des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V
  • Jürgen Büschelberger
    Bundesbankdirektor,
    Regionalbereichsleiter Banken und Finanzaufsicht,
    Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Bayern.
  • Rainer Eckart
    Leiter Revision, Deutsche WertpapierService Bank AG
  • Detlef Hayn
    Abteilungsleiter Kreditrevision, Sparkasse Essen
  • Patrick Heil
    Mitglied des Vorstandes, Volksbank Breisgau Nord eG
  • Simon Hirzel
    Leiter Interne Revision, Volksbank Breisgau Nord eG
  • Dr. Gerhard Kebbel
    Projektleiter IT-Strategie, Digitalisierung und Großprojekte Frankfurter Bankgesellschaft AG
  • Kai Kreische
    Leiter der Quality Assurance Review Section, Europäische Zentralbank
  • Dr. Stephan R. Lauer
    Leiter Interne Revision, KfW
  • Marko Mohrenz
    Bereichsdirektor Interne Revision, Volksbank Münsterland Nord eG
  • Thorsten Pegelow
    Leiter Unternehmensbereich Revision, Hamburger Sparkasse AG
  • Andreas Reimann
    Leiter Interne Revision, Deutsche Postbank AG
  • Dr. Michael Schiwietz
    Bereichsleiter Revision, Deutsche Kreditbank AG
  • Jan B. Töppe
    Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer,
    AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
  • Dr. Gebhard Zemke
    Partner, Leiter Financial Services, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

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Es wird Wertbeständigkeit des Preises vereinbart. Als Maßstab zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Statistischen Bundesamt in Deutschland verlautbarte jährliche Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Dabei werden die Werte aus Abteilung 10 (Bildungswesen) des Gesamtindizes zugrundegelegt. Der Preis wird analog der ausgewiesen prozentualen Veränderungsraten des Index Bildungswesen jeweils vom Vorvorjahr zum Vorjahr prozentual angepasst. Die Anpassungen erfolgen prozentual 1:1 nach oben (Erhöhung) oder nach unten (Senkung) entsprechend den ausgewiesenen Indexveränderungen. Alle Veränderungsraten werden auf eine Dezimalstelle gerechnet. Die jeweilige Veränderung wird dem Kunden mit der Jahresrechnung mitgeteilt und tritt jeweils zur neu laufenden Aboperiode im aktuellen Kalenderjahr in Kraft. Der oben genannte Index und seine Veränderungen können auf www.destatis.de nachvollzogen werden.
Das bedeutet, dass ein Abopreis von z.B. 100 Euro im Jahr auf 103 Euro im Jahr ab der nächsten jährlichen Abrechnungsperiode (etwa im Jahr 2024) steigt, wenn sich am 1.1.2024 eine Veränderung des Index um +3% von 2022 auf 2023 ergeben hat.

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