Freitag, 15. November 2019

Schon wieder eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben (verpasst?)!

Informationsgewinnung, Umsetzungsfrist und Prüfung

Mario Pries, Wirtschaftsprüfer, AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

I. Einleitung/Ausgangslage

Der „geplagte“ Bankmitarbeiter (z. B. in der Organisation, der Internen Revision oder der zuständigen Fachabteilung) stellt sich die Frage nach einer ausreichenden Aktualität der organisatorischen Grundlagen (der Organisationsrichtlinien als Teil der schriftlich fixierten Ordnung) mindestens täglich. Hierbei spiegelt sich nicht nur die Regulierungswut der (deutschen) Aufseher wider, sondern auch die des (europäischen) Gesetzgebers („Regulatorik“). In jüngster Vergangenheit von aufsichtlicher Bedeutung waren insbesondere die Umsetzung der MaRisk 6.0[1] sowie die der BAIT[2].

In ihren Anschreiben an die Verbände der Kreditwirtschaft geben die Aufseher ihre Erwartungshaltung bzgl. der Umsetzung der Anforderungen bekannt. Die BAIT waren ohne Übergangsfrist, da aus Sicht der Aufseher keine Neuerungen zu verzeichnen waren. Daher zählte das Datum der Veröffentlichung und somit der 06.11.2017. Die MaRisk 6.0 waren bzgl. der Umsetzungsfrist etwas detaillierter aufgestellt. Sie traten ebenfalls mit Veröffentlichung in Kraft und somit am 27.10.2017, jedoch galt für neue Anforderungen eine generelle Umsetzungsfrist von rund einem Jahr bis zum 31.10.2018. Es gab sogar eine Klausel für besonders „geplagte“ Banken, die dies gegenüber der Aufsicht im Einzelfall hätten kommunizieren können. In diesen Fällen waren individuelle Umsetzungspläne möglich. [...]
Beitragsnummer: 3237

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