FACHZEITSCHRIFTEN


BankPraktiker

BankPraktiker ist die monatliche Fachzeitschrift aus dem Finanz Colloquium Heidelberg für Fach- und Führungskräfte aller Institutsgruppen der Kreditwirtschaft. BankPraktiker informiert die Leser monatlich kompakt und lösungsorientiert mit praxisorientierten Beiträgen über die wichtigen Entwicklungen im Aktiv- und Passivgeschäft sowie zu Personal- und bereichsübergreifenden Themen aus der Kredit- und Finanzdienstleistungsbranche. Im Infoteil halten Personalia und Bücher die Leser auf dem Laufenden.


EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

seit mehr als 20 Jahren darf ich inzwischen als Dozent, Autor und Berater die FCH AG begleiten. Auch für mich sind beim Verständnis neuer Themen und bei der Priorisierung der Aufgaben immer wieder die Beiträge von Kollegen und Kolleginnen in den Zeitschriften des Verlages eine willkommene Wissensaktualisierung.

 

Beim Schreiben dieses kleinen Editorials überlegte ich, was habe ich privat und als Spezialist für das Kreditgeschäft und Meldewesen mit Themen wie BCM (Business Continuity Management) und DORA (Digital Operational Resilience Act), welches u. a. die Schwerpunkte des BankPraktiker sind, zu tun?

 

Privat, mit einem kleinen Schmunzeln versehen, fiel mir ein – als OpA (OpriskAgent) benötige ich natürlich auch den von Frau Kufeld in Ihrem Beitrag in der Ausgabe 03/2024 angesprochenen menschlichen Faktor aus kritischem Denken, Kreativität, Anpassungsfähigkeit und Optimismus bei der mehrgenerationenübergreifenden Organisation des täglichen und zukunftsorientierten Lebens. Na, und bei DORA – ist dies nicht eine niedliche amerikanische Zeichentrickserie mit Elementen aus der Vorschulerziehung?

 

Beruflich ist natürlich auch für mich die Unterstützung der Banken bei der Umsetzung des „AT 7.3 Notfallmanagement“ der aktuellen MaRisk vor allem bei der Sicherstellung eines zeitkritischen Managements von Krediten und dem Überwachen von Risiken ein Schwerpunkt, der bei allen Änderungen/Neuerungen im Rahmen der 7. MaRisk-Novelle zu beachten ist. Vor allem die Anforderungen an den Einsatz von Modellen bei der Kreditgewährung oder bei der Sicherheitenbewertung und natürlich die immer stärker technisierten Prozesse der Risikofrühwarnsysteme sind hier zu erwähnen. Meldungen ohne sichere Technik mit diversen Transfers aus diversen Datensystemen der Bank, Institutsgruppe und von Dienstleistern bis über den Datentransfer des Rechenzentrums zu Bundesbank, EZB u. a. – wer kann sich dies noch vorstellen? Aus meinen Erfahrungen, wie war es mühsam die ersten BCM-Prozesse vor ca. 15 Jahren auf das „Papier“ zu bringen, kann ich nur die Anforderung unterstützen, BCM-Pläne aktuell zu halten und effiziente Testszenarien zu entwickeln.

 

Mit DORA, der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act), hat die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung für die Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen. Diese Verordnung soll wesentlich dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologe (IKT) zu stärken und somit werden auch Umsetzungsschwerpunkte in meinen Kernaufgabengebieten zu bearbeiten sein. Darüber hinaus ist ein Meldewesen zu IKT-Vorfällen und wesentlichen Cyberbedrohungen (siehe BaFin – DORA) zu führen.

 

Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen der Lektüre und beim Nachdenken und Umsetzen. Bei der Umsetzung unterstützen wir Sie auch gern.

 

Ihr Frank Günther, Senior Consultant, FCH Consult GmbH


UNSERE BEITRÄGE AUS DEM INHALTSVERZEICHNIS

Nachhaltigkeitsmanagement – Voraussetzungen für die Interne Revision

Erste Erfahrungen und pragmatische Ansätze. Zwischen Pflicht, Kür und Chancen

Zum Beitrag...

Cyber-Sicherheit im Kontext von DORA und BCM

Oder warum wir unsere Unternehmen besser schützen müssen

Zum Beitrag...

HR-Prozesse in der Prüfung

Einhaltung der Vorgaben aus AT 7.1 MaRisk im Personalmarketing und -recruiting sowie der Personalentwicklung

Zum Beitrag...

Das Akteneinsichtsrecht des verletzten Kreditinstituts

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DORA: Digitalisierung mit Ordnung, Reife und Ambitionen

Überlegungen zum Nutzen der IT-Resilienz für Geschäftsstrategie und Banken-IT

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BCBS 561 – Verschärfung der aufsichtsrechtlichen Zinsschockszenarien

Vorstellung der Berechnungsmethodik, Auswirkungsanalyse und kritische Würdigung

Zum Beitrag...

Jahresabschlussprüfung: was muss jetzt auf der Checkliste stehen

Von der Routine zur Perfektion: Jährlich beschäftigt sich die Revision mit der (Vor-)Prüfung des Jahresabschlusses – Highlights für einen ge-lungenen Abschluss

Zum Beitrag...

Neues EU-Gesetz für Echtzeitzahlungen und SEPA-Transaktionen

Im Rahmen neuer EU-Regularien wird die sogenannte Verification Of Payee sowie die Ausführung von SEPA-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden zur Pflicht

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Rezensionen im Heft


Kommentar zum Kreditrecht, 4. Auflage

Zur Rezension...


Facettenreich, aktuell und für die praktische Anwendung geschrieben. Der BankPraktiker ist ein hilfreicher Partner bei der Weiterentwicklung der Banksteuerung.

Christian Hasenclever

Treasury, Norddeutsche Landesbank (NORD/LB) Hannover
Lehrbeauftragter Hochschule Hannover

Alle Beiträge


Unser Herausgebergremium besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Christian Denk
    Abteilungsleiter Grundsatz und Koordination Laufende Aufsicht/Meldewesen, Deutsche Bundesbank
  • Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
    Vorsitzender Richter am BGH, Bankrechtssenat, und Vizepräsident des Bundesgerichtshofs
  • Dr. Peter Hanker
    Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eG
  • Wolfgang Hartmann
    Vorstandsvorsitzender des Instituts für Risikomanagement und Regulierung, ehem. Mitglied des Vorstands und CRO, Commerzbank AG
  • Prof. Dr. Thomas A. Lange
    Vorsitzender des Vorstandes, National-Bank AG
  • Dr. Peter Lutz
    Abteilungspräsident Bankenaufsicht, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Jens Obermöller
    Gruppenleiter IT-Aufsicht/Cybersicherheit und Regulierung Zahlungsverkehr Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Federal Financial Supervisory Authority
  • Prof. Dr. Svend Reuse
    Mitglied des Vorstands, Kreissparkasse Düsseldorf
  • Dr. Hans Richter
    Oberstaatsanwalt, Leiter der Abteilung Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht a. D., Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafrecht, Stuttgart

Unser Fachbeirat besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Dirk Beule
    Rechtsanwalt, Syndikus Rechtsabteilung, HSBC Trinkaus, Düsseldorf
  • Markus Dokter
    Bereichsleiter Finanzen, Volksbank Mittelhessen eG
  • Volker Fentz
    Bereichsleiter Firmenkunden, Rheingauer Volksbank eG
  • Dr. Karsten Füser
    Partner, EMEIA Financial Services, Ernst & Young GmbH
  • Frank Günther
    Senior Consultant und Kreditspezialist, FCH Consult GmbH
  • Dr. Ralf Hannemann
    Direktor, Bereichsleiter Bankenaufsicht, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
  • Prof. Dr. Stefan Janßen
    Jade Hochschule Wilhelmshaven, Fachbereich Wirtschaft, vormals Prüfungsleiter bei der Bundesbank
  • Prof. Dr. Ralf Josten
    LL.M. oec., Rechtsanwalt, Chefjustitiar & Direktor, LL.M., Zentralbereich Kommunen Recht, Kreissparkasse Köln
  • Stephanie Kamp LL.M.
    Counsel, Rechtsanwältin, Compliance Officer (Univ.), Stetter Rechtsanwälte
  • Dr. Marco Kern
    Vorstandsvorsitzender, VR Bank Südliche Weinstraße eG
  • Dr. Jörg Lauer
    Rechtsanwalt, langjährige Immobiliengeschäftsverantwortung im Landesbankbereich
  • Dr. Tanja Leicht
    Bereichsdirektorin Organisation/IT, Sparkasse Südpfalz
  • Dirk Lötters
    Bundesbankdirektor, Leiter Bankgeschäftliche Prüfungen Deutsche Bundesbank
  • Thomas Maurer
    Leiter Interne Revision, Münchner Bank eG
  • Elmar Scholz
    Chief Compliance Officer, Abteilungsdirektor Compliance / Marktservice, Sparkasse am Niederrhein
  • Anja Steinmeyer
    Leiterin Handelskontrolle, HSH Nordbank AG
  • Prof. Dr. Stefan Zeranski
    ehem. Leiter Treasury, Kölner Bank eG

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Es wird Wertbeständigkeit des Preises vereinbart. Als Maßstab zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Statistischen Bundesamt in Deutschland verlautbarte jährliche Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Dabei werden die Werte aus Abteilung 10 (Bildungswesen) des Gesamtindizes zugrundegelegt. Der Preis wird analog der ausgewiesen prozentualen Veränderungsraten des Index Bildungswesen jeweils vom Vorvorjahr zum Vorjahr prozentual angepasst. Die Anpassungen erfolgen prozentual 1:1 nach oben (Erhöhung) oder nach unten (Senkung) entsprechend den ausgewiesenen Indexveränderungen. Alle Veränderungsraten werden auf eine Dezimalstelle gerechnet. Die jeweilige Veränderung wird dem Kunden mit der Jahresrechnung mitgeteilt und tritt jeweils zur neu laufenden Aboperiode im aktuellen Kalenderjahr in Kraft. Der oben genannte Index und seine Veränderungen können auf www.destatis.de nachvollzogen werden.
Das bedeutet, dass ein Abopreis von z.B. 100 Euro im Jahr auf 103 Euro im Jahr ab der nächsten jährlichen Abrechnungsperiode (etwa im Jahr 2024) steigt, wenn sich am 1.1.2024 eine Veränderung des Index um +3% von 2022 auf 2023 ergeben hat.

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Da sich die FCH Gruppe mit ihren Produkten und Dienstleistungen nur an Banken und sonstige Unternehmen wendet, können unsere Fachzeitschriften nur von solchen und von Buchhandlungen, nicht aber von Verbrauchern abgeschlossen werden. Wir bitten um Verständnis.


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