Dienstag, 13. Februar 2024

Präventionsmaßnahmen zur Terrorismusfinanzierung im Fokus

Terrorismus von Geldwäsche abgrenzen – Risikoanalyse und Monitoring trennscharf gestalten!

Michael Kast, Abteilungsleiter Compliance/Chief Compliance Officer, Sparkasse Ulm

 

I. Präventionsmaßnahmen zur Terrorismusfinanzierung im Fokus

Nicht nur der Krieg in Gaza hat Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland – aber laut Bundesamt für Verfassungsschutz ist dadurch „die Gefahr real und so hoch wie seit langem nicht mehr“[1]Ergänzend hierzu gibt es aber noch eine Vielzahl an Herausforderungen, die besondere Sensibilität und besondere Maßnahmen insbesondere in der Terrorismusprävention erfordern. Auch die BaFin legt auf das Thema Terrorismusfinanzierung weiterhin einen Fokus.

 

1.     Aktuelle Herausforderungen

Seit ein paar Wochen rufen Gruppen wie der IS und Al-Qaida wieder vermehrt zu weltweiten Terroranschlägen gegen israelische und jüdische Ziele auf. Grund sind die Hamas-Anschläge in Israel vom 07.10.2023 und der dadurch ausgelösten israelischen Angriffe im Gazastreifen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt fest, dass „innerhalb der islamistischen Szene die Angriffe der Hamas auf Israel am 07.10.2023 und die darauffolgenden Geschehnisse emotional aufgegriffen wurden und werden und erwartungsgemäß mit Solidaritätsbekundungen mit dem palästinensischen Volk und anti-israelischen Haltungen begleitet werden“[2].

Ebenso wurde dargestellt, dass es aus dem links- und rechtsextremen Spektrum entsprechende (teils unterschiedliche) Haltungen zu diesen Geschehnissen gibt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die Lage durch „parallele Krisen“ als „komplexe und angespannte Bedrohungslage“ in seiner Presseinformation vom 29.11.2023.

Unabhängig von solchen „Sondersituationen“ müssen Geldwäschebeauftragte das Risiko von Terrorismus bzw. Terrorismusfinanzierung im Blick behalten.

Mangels praktischer Relevanz bzw. fehlender Erfahrung in diesem Themenbereich liegt (meist auch historisch bedingt) der Fokus der Geldwäschebeauftragten allerdings häufig auf dem Bereich „Geldwäsche“. Das Themenspektrum „Terrorismus“ spielt meist eine untergeordnete, oft nur formale Rolle. In der Finanzwirtschaft gibt es vermutlich zwei Lager: der eine Teil weiß, dass er ein Terrorismus-Thema hat, der andere weiß es nicht (hat es aber). Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man sich als Geldwäschebeauftragte nicht nur auf die gewohnten und seit Jahren eingespielten Geldwäscheaspekte konzentriert (welche sich übrigens auch relativ häufig ändern), sondern aktiv und ganz bewusst auch das Themenspektrum „Terrorismus“ im Alltag und im Monitoring und den Überwachungshandlungen berücksichtigt.

 

2.     Terrorismus in Deutschland

Die FIU berichtet in ihrem am 08.12.2023 veröffentlichten Jahresbericht für das Jahr 2022, dass die Anzahl von Verdachtsmeldungen mit einem potentiellen Bezug zur Terrorismusfinanzierung und sonstiger staatsschutzrelevanter Kriminalität mit 4.100 eingegangenen Meldungen im Vergleich zu den knapp 3.200 Meldungen im Vorjahr zwar angestiegen ist, aber der Anteil dieser Verdachtsmeldungen am Gesamtaufkommen weiterhin bei 1 % (2021: 1 %) liegt[3]. [...]
Beitragsnummer: 22506

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