Roland Reiser, Prokurist, Bereich Kreditservice, Creditreform Rating AG
Grundlagen
In der aktuellen Fassung der MaRisk wird die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit bereits gefordert. Es sind derzeit schon die individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, wobei die Intensität vom Risiko abhängen darf. In diesem Zusammenhang dürfen auch vereinfachte Verfahren eingesetzt werden – so bspw. bei Privatpersonen pauschale Lebenshaltungskosten.
Die Konsultationsfassung der MaRisk geht hier einen Schritt weiter, indem auf die EBA-Leitlinie zur Kreditgewährung und -überwachung (EBA/GL/2020/06) verwiesen wird.
Hier heißt es bei der Kreditvergabe an Kleinst- und Kleinunternehmen u. a. … Institute sollen…
- die gegenwärtige und künftige Lage des Kreditnehmers bewerten, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen,
- die Bonitätsbeurteilung in Bezug auf u. a. Laufzeit durchführen und
- geeignete Methoden und Ansätze verwenden, die auch Modelle umfassen können... – und jetzt wird es hier bedeutsam. Die Wahl der geeigneten und angemessenen Methode sollte sich u. a. nach dem Risikoniveau richten.
Bei der Kreditvergabe an mittlere und große Unternehmen heißt es dann noch u. a. „... Berücksichtigung sowohl der aktuellen als auch einer projizierten Finanzlage.“
Fachvortrag
Über die Ausfallwahrscheinlichkeit werden Firmen bereits flächendeckend mit einer Erwartung zukünftiger Ereignisse in Verbindung gesetzt. Im Rahmen des kostenfreien „FCH TopPartner: Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit ohne Bilanz – das geht!“ am 12. Juni 2023 von 11:00 – 12:30 Uhr https://www.fch-gruppe.de/Seminar/fch-toppartner-pruefung-kapitaldienstfaehigkeit-ohne-bilanz--das-geht zeigen wir in einem Fachvortrag auf, wie ein vereinfachtes Verfahren entwickelt werden kann, um damit die Kapitaldienstfähigkeit je Kreditnehmer auch ohne Bilanzen zu prüfen.
PRAXISTIPPS
- Nutzen der vorhandenen Jahresabschlüsse in Instituten
- Nutzen der vorhandenen Kapitaldienstfähigkeitsberechnungen
- Entwickeln von einfachen Modellen zur Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit und Ermittlung der Kapitaldienstgrenze
Beitragsnummer: 22120