Dienstag, 14. Mai 2024

Vorfälligkeitsentschädigung im negativen Zinsumfeld

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart

 

In seiner Entscheidung vom 12.03.2024, XI ZR 159/23, gelangt der Bundesgerichtshof, anders als das Berufungsgericht des OLG Nürnberg (vgl. hierzu ZIP 2024, 507), zum Ergebnis, dass die mit der Aktiv-Passiv-Methode berechnete Vorfälligkeitsentschädigung auch die bei einer laufzeitkongruenten Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen anfallenden negativen Renditen umfasst. Diese seien nämlich nichts anderes als der Ausdruck der im Rückzahlungszeitpunkt bestehenden Zinslandschaft, der sich die Bank aufgrund der vorzeitigen Vertragserfüllung ausgesetzt sieht (Rn. 17).

 

In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesgerichtshof daran, dass eine Bank den Schaden, der ihr durch die Nichtabnahme oder durch die vorzeitige Ablösung eines Darlehens entsteht, sowohl nach der Aktiv-Aktiv-Methode als auch nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen kann, wobei der Bank insoweit zwischen beiden Berechnungsmethoden ein Wahlrecht zusteht (Rn. 13 und 18). Ebenfalls erinnert der Bundesgerichtshof daran, dass sich der finanzielle Nachteil des Darlehensgebers bei der von der Bank gewählten Aktiv-Passiv-Berechnungsmethode als Differenz zwischen den Zinsen, die der Darlehensnehmer bei vereinbarungsgemäßer Durchführung des Darlehensvertrages tatsächlich gezahlt hätte, und der Rendite darstellt, die sich aus einer laufzeitkongruenten Wiederanlage der frei gewordenen Beträge in sicheren Kapitalmarkttiteln ergibt, wobei der Differenzbetrag um ersparte Risiko- und Verwaltungskosten zu vermindern und auf den Zeitpunkt der Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung abzuzinsen ist (Rn. 14). In diesem Zusammenhang weist der Bundesgerichtshof noch darauf, dass dann, wenn der Markt mit einem negativen Wiederanlagezins abgebildet wird, dies bedeutet, dass die betroffene Bank mit dem vorzeitig zurückgeführten Darlehensbetrag bei einer laufzeitkongruenten Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen nicht nur keine Vorteile erwirtschaftet, sondern auch einen Schaden erleide (Rn. 16), weswegen es nur konsequent ist, dieses negative Zinsumfeld bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen.

 

PRAXISTIPP

Es ist sehr erfreulich, dass der Bundesgerichtshof nunmehr entsprechend der weitaus überwiegend in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung zum Ergebnis gelangt, dass auch der durch die Zahlung von Negativzinsen durch die Bank erlittene Schaden bei vorzeitiger Darlehensrückführung im Rahmen der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen ist.


Beitragsnummer: 22616

Beitrag teilen:

Produkte zum Thema:

Produkticon
Kommentar zum Kreditrecht, 4. Auflage

269,00 € inkl. 7 %

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung & Beweislast

Im Rahmen der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist im Streitfall ein Nachweis für die Falschberechnung substantiiert vorzutragen.

21.11.2023

Beitragsicon
Aktuelle Marktsituation für Immobilien im deutschen Einzelhandel

Der Einzelhandel befindet sich in einem kontinuierlichen Veränderungsprozess. Dies geht zu Lasten der Einzelhandelsimmobilien, sodass Mieten und Preise sinken

10.06.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.