Freitag, 6. September 2019

Prüfung des Kreditgeschäftes durch die Interne Revision

Von der Früherkennung bis zur Problemkreditbehandlung.

Tugce Gürdal, Diplom-Kauffrau, Interne Revision, Isbank AG.

I. Einleitung

Die vorrangige Aufgabe der Internen Revision besteht darin im Rahmen von risikoorientierten und prozessunabhängigen Prüfungen die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des Internen Kontrollsystems im Besonderen zu beurteilen. Zudem ist grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit von allen intern eingerichteten Prozessen zu prüfen[1].

Die bankintern eingerichteten Früherkennungsprozesse bilden, insbesondere aufgrund der Vorschriften der MaRisk, einen wichtigen Bestandteil der Risikocontrollinprozesse und des Risikomanagementsystems. Diese sollen dazu dienen sich abzeichnende Ausfälle im Kreditgeschäft frühzeitig zu erkennen und dem Kreditinstitut die frühzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen, wie eine intensivierte Betreuung oder wirkungsvolle Krisenberatung, zu ermöglichen.

Aufgrund der hohen Bedeutung gehört das Prüffeld „Frühwarnverfahren“ zum festen Bestandteil der risikoorientierten Prüfungsplanung und -durchführung der Internen Revision[2].

Einen weiteren wichtigen Bestandteil bildet das Kreditgeschäft im Allgemeinen bis hin zur Problemkreditbehandlung. Das Ziel dabei ist die Prüfung der Funktionsfähigkeit der Kreditabwicklungs- und -sanierungsprozesse, um mögliche Mängel im internen Kontrollsystem festzustellen und Risiken zu minimieren.

Als Prüfungsansätze für die Interne Revision können dabei je nach Prüffeld im Rahmen der risikoorientierten Prüfungsweise System-, Funktions- und/oder Einzelfallprüfungen dienen[3].

Tabelle 1: Prüfungsansätze

II. Prüfung des Frühwarnsystems im Kreditgeschäft

Gem. AT 4.3.2 Tz. 2 MaRisk müssen Risikosteuerungs- und -controllingprozesse gewährleisten, dass wesentliche Risiken – auch aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen – frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt werden können. Zu diesem Zweck sind entsprechende Indikatoren für die frühzeitige Identifizierung von Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten abzuleiten. Je nach Risikoart werden hierfür quantitative und/oder qualitative Indikatoren herangezogen.

Frühwarnverfahren im Kreditgeschäft sollen zur rechtzeitigen Identifizierung von Kreditnehmern dienen, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, so dass das Kreditinstitut frühzeitig in die Lage versetzt wird Gegenmaßnahmen einzuleiten[4]. Dies ist nötig, da es sich in den meisten Fällen um einen schleichenden Prozess handelt bis es zum Ausfall eines Engagements kommt und der Ausfall nicht etwa einem plötzlichen, unvorhersehbaren Ereignis zugrunde liegt. So ist es möglich, dass vor dem Eintritt der eigentlichen Krise Faktoren, wie beispielsweise strategische Fehlentscheidungen, Absatzeinbrüche, Marktveränderungen etc., bereits erste Hinweise auf die sich anbahnende Krise gegeben haben[5]. In der Praxis spricht man daher von verschiedenen Entwicklungsstufen einer Krise, welche die folgende Abbildung veranschaulicht. [...]
Beitragsnummer: 3049

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