Prof. Dr. Thomas Dietz, Referatsleiter Bankgeschäftliche Prüfungen, Deutsche Bundesbank Berlin[1]
Prüfungshandlungen mit Bezug auf das Management von Nachhaltigkeitsrisiken waren bei Bankgeschäftlichen Prüfungen schon unter den bisherigen MaRisk möglich. Für bestimmte Sachverhalte stellten diese jedoch noch keine ausreichende Rechtsgrundlage dar, um darauf aufbauend Feststellungen zu treffen. Viele Institute haben diese „Schlupflöcher“ teilweise bewusst genutzt, um sich (kommenden) Anforderungen beim Management von Nachhaltigkeitsrisiken so lange wie möglich zu entziehen. Dafür spricht auch ein Ergebnis verschiedener, zu Beginn des Jahres 2023 durchgeführten Studien zur Umsetzung des BaFin-Merkblatts in den Instituten. Danach hatten etwa 25 % aller Institute sich zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt nicht mit dem BaFin-Merkblatt auseinandergesetzt. Wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen werden, ist diese „Party“ mit Verabschiedung der neuen MaRisk weitgehend vorbei, spätestens mit Auslaufen der den Instituten für Neuerungen eingeräumten Übergangsfrist bis zum 01.01.2024. [...]
Beitragsnummer: 22458
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