Mittwoch, 23. Mai 2018

Prüfung des Geschäftsmodells durch die Interne Revision

Marko Mohrenz, stv. Bereichsleiter Interne Revision, Vereinigte Volksbank Münster eG

Seit dem Jahr 2017 führt die nationale Aufsicht im Rahmen von Prüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG auch Geschäftsmodellprüfungen bei „Less Significant Institutes (LSI)“ durch. In den Prüfungsanordnungen werden daher vermehrt die Bereiche Geschäfts- und Risikostrategie sowie Geschäfts- und Kapitalplanung enthalten sein, mit der Zielsetzung eine Aussage zur Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells zu treffen.

Die Prüfungsschwerpunkte finden sich im Titel 4 der SREP-Leitlinie (Analyse des Geschäftsmodells) wieder. Im Wesentlichen geht es dabei um die Nachvollziehbarkeit der operativen Planungsparameter, die Bewertung der Rahmenbedingungen, die allgemein und individuell für ein Kreditinstitut zu berücksichtigen sind sowie das Ineinandergreifen der relevanten Steuerungskreise.

SEMINARTIPPS

 Reduzierte Prüfungsrisiken für die Interne Revision durch SREP-basierte Prüfungsansätze, 07.11.2018, Hamburg.

Prüfung der Internen Revision durch die Bankenaufsicht, 08.11.–09.11.2018, Hamburg.


Im Rahmen der Prüfungsplanung sollten die genannten Schwerpunkte ausreichend berücksichtigt und bewertet werden. Dies jedoch nicht nur aufgrund der Tatsache, dass die Aufsicht diese Themen verstärkt adaptiert hat, sondern insbesondere aus dem eigenen Risikoverständnis heraus. Die Erkenntnisse aus der Vorgehensweise im Rahmen einer Geschäftsmodellprüfung können dabei genutzt werden, vorhandene Prüfungsansätze zu modifizieren bzw. zu ergänzen:

  • Wurden die strategischen und (makro)ökonomischen Annahmen sowie die institutseigenen Prognosen für einen zukunftsgerichteten Zeitraum von 5 Jahren erstellt und auf ihre Erfolgs- und Eintrittswahrscheinlichkeiten hin analysiert?
  • Wurde dabei insbesondere auf die Markt- und Wettbewerbssituation im Allgemeinen, aber auch im Geschäftsgebiet eingegangen?
  • Wie bewertet das Institut zukünftige Trends, wie z. B. die demographische Entwicklung oder die Digitalisierung? Und welche Handlungsfelder werden daraus abgeleitet?
  • Sind die operativen Zielgrößen aus der Geschäfts- und Risikostrategie abgeleitet und wird im Gegenzug jedes strategische Ziel operationalisiert?
  • Wurden die Geschäftsfelder und Produkte bzw. Produktlinien identifiziert, die bedeutsam für die Erreichung der strategischen Ziele sind und wesentliche Beiträge zum Ergebnis beitragen?
  • Wie haben sich diese Geschäftsfelder entwickelt und sind die Annahmen für die zukünftige Entwicklung plausibel? Sind Abweichungen zu einer angemessenen Vergleichsgruppe nachvollziehbar?
  • Was sind die kritischen Erfolgsfaktoren für die Geschäftsfelder? Wurden die wesentlichen Ertrags- und Kostenströme analysiert? Welche äußeren und inneren Abhängigkeiten bestehen?
  • Sind die planerischen Annahmen in den unterschiedlichen Steuerungskreisen konsistent aufeinander abgestimmt?
  • Sind die Auswirkungen der einzelnen Planannahmen für alle unternehmerisch relevanten Bereiche nachvollziehbar dargestellt?
  • Sind die Informationsflüsse unter allen Beteiligten – sowohl in den operativen als auch in den planerisch tätigen Bereichen – sichergestellt?

Die Vorstellungen und Erwartungshaltungen der europäischen bzw. nationalen Aufsicht zur Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells zeigen deutlich, dass insbesondere die Herleitung und Konsistenz der operativen Planung sowie das Zusammenwirken der einzelnen Steuerungskreise einen immer stärker werdenden Fokus in der Prüfungstätigkeit der Internen Revision einnehmen muss.

PRAXISTIPPS

  • In der Prüfungsplanung sollten nicht nur genug Ressourcen für den Kapitalplanungsprozess, sondern auch für die Themenfelder der operativen Planung berücksichtigt werden.
  • Im Rahmen der Prüfungshandlungen sollten ursachen- und wirkungsbezogene Analysen der Chancen und Risiken grundsätzlich vernetzt vorgenommen und über alle Bereiche betrachtet werden.
  • Bei der Beurteilung der Kommunikationsflüsse sollte auf einen durchgängigen und abgestimmten Informationsfluss unter Einbezug aller Mitwirkenden in den operativen und planerisch tätigen Bereichen geachtet werden.


Beitragsnummer: 620

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