Welche Konsequenzen hat aktives Handeln, und welche Risiken birgt Untätigkeit? Durch klar definierten gesetzliche Pflichten können Rückschlüsse gezogen werden, welche strafrechtlichen Konsequenzen und Ordnungswidrigkeiten auf Führungskräfte zukommen können.
Wie lässt sich die interne Organisation folglich so gestalten, dass Compliance-Beauftragte außerhalb des Risikobereichs bleiben? Die Antwort liegt in der sorgfältigen Definition arbeitsvertraglicher Pflichten. Dieses Seminar bietet Ihnen eine fundierte Auseinandersetzung mit dieser Thematik. Anhand konkreter Beispiele erörtern wir Strafbarkeits- und Bußgeldrisiken und zeigen auf, wie Sie den Pflichtenkreis optimal ausgestalten, um Haftungsrisiken effektiv zu minimieren.
Haftungsrisiken für Compliance-Beauftragte
OWiG und StGB im Hinblick auf Compliance-Funktionen
Strategien zur Risikominimierung
Vorbereitung und Verhalten bei Ermittlung wegen Compliance-Verstößen
10:00 - 11:30 Uhr
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
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Klaus WeidnerCompliance-BeauftragterNational-Bank AG
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