Qualitätssicherung in der Immobilienbewertung: Aufsichtsrecht/Praxis

Von der „Schätzung" zur qualitätsgesicherten Bewertung • Aufsichtsrechtliche Vorgaben: u. a. MaRisk/EBA, BelWertV • Wie viel Kontrolle ist gewollt, wie viel ein Muss?

Die Anforderungen an die Datenkonsistenz, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Bewertungen (materielle & methodische) sowie die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an die Bewertungen, Bewertungsprodukte, bewertenden Personen und aufbau-/ablauforganisatorischen Bewertungsprozesse steigen stetig. In dieses regulatorische Spannungsfeld geraten immer mehr Banken. Zu nennen sind hier u. a. die CRR, EBA-Leitlinien, MaRisk 2023 und auch die (neue) BelWertV. Die Qualitätssicherung (QS) wird dabei immer bedeutsamer. Die bloße „Festsetzung" des Beleihungswertes ist in diesem QS-System ein Mosaikstein und die QS in der Bewertung entwickelt sich zu einer eigenständigen Tätigkeit. Ausgehend von aufsichtsrechtlichen Regelungen wird die praktische prozessuale Umsetzung verdeutlicht und auf die Gestaltung der Bewertungsprodukte eingegangen.

Seminarnummer: SE2404007 / 240407
Interessant für die Bereiche: Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung

  • Qualitätssicherung bei der Immobilienbewertung: Vier-Augen-Prinzip und Backtesting – praxisbewährte Handlungsempfehlungen
  • Aufsichtsrechtliche Vorgaben der kreditwirtschaftlichen Sicherheitenbewertung - 1. und 2. Verteidigungslinie:
    - CRR - EBA-Leitlinien für notleidenden Risikopositionen
    - EBA-Leitlinien für Kreditvergabe/-überwachung
    - Aktuelle MaRisk 2023
    - (Neue) BelWertV
  • Prozess der Qualitätssicherung in der Bewertungseinheit: bei externen Auftragnehmern und bankintern - Anforderungen aus der aktuellen MaRisk-Novelle - wie kann der Prozess organisiert werden?
  • Umfang der Qualitätssicherung: Materielle und formale Prüfung – zahlreiche Praxistipps für die sachgerechte und angemessene Dokumentation
  • Festsetzung - antiquiertes hoheitliches Handeln oder Bestandteil des Kreditvotums?
  • Sicherung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit in den Gutachten: wieviel inhaltsloser Textbaustein darf es sein? - Geglückte und misslungene Darstellungen
  • Zahlreiche Beispiele aus der Immobilienbewertungspraxis

14:00 - 17:00 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

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Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

15.04.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
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Jürgen Blatz
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Dr. Karsten Schröter
SV-Büro Dr. Schröter (zuvor Leiter Bewertungsmanagement bei der NordLB)

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