Freitag, 30. November 2018

Neue nationale Vorgaben zur Risikotragfähigkeit

Herausforderungen bei der institutsindividuellen Umsetzung

Dr. Daniel Baumgarten, FRM, Teamleiter Risikotragfähigkeit und Kapital, Sparkasse KölnBonn[1]

I. Neue nationale Vorgaben zur RTF veröffentlicht

Am 24.05.2018 wurde ein überarbeitetes, aufsichtliches Leitlinienpapier zur Risikotragfähigkeit durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank veröffentlicht[2]. Der neue Leitfaden enthält Grundsätze, Prinzipien und Kriterien, die von der nationalen Aufsicht zukünftig bei der Beurteilung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte zugrunde gelegt werden. Der überarbeitete Leitfaden soll somit den bestehenden aus Dezember 2011[3] ersetzen, um den veränderten Rahmenbedingungen wie der Europäisierung der Bankenaufsicht Rechnung zu tragen.

Die aktualisierten Vorgaben richten sich an Institute, die unmittelbar von der BaFin beaufsichtigt

werden und orientieren sich inhaltlich eng am im Februar 2017 veröffentlichten Entwurf eines Mehrjahresplans der EZB für die SSM-Leitfäden zur Angemessenheit der Kapitalausstattung (ICAAP)[4], der eine Harmonisierung der institutsseitigen Ausgestaltung der Baseler Säule 2 in Europa zum Ziel hat. Neben einer Umsetzung der europäischen Vorgaben enthalten die nationalen Leitlinien Elemente der deutschen MaRisk sowie in ihrem Annex detaillierte Vorgaben zum Umgang mit bisher genutzten Going-Concern-Ansätzen.

SEMINARTIPPS

Neuausrichtung Risikotragfähigkeit – Fallstricke & Herausforderungen, 26.03.2019, Frankfurt/M.

Verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs laut RTF-Leitfaden & IDW-Standard, 27.03.2019, Frankfurt/M.

FCH Fit & Proper VORSTAND: Risikomanagement, 06.05.2019, Berlin.

Sachgerechte Stresstests & adverse Szenarien in RTF- & Kapitalplanung, 13.05.2019, Köln.

Herausforderung: Verzahnung zwischen Kapital- und Liquiditätsplanung, 14.05.2019, Köln.

Übergang Going Concern-Ansatz auf neue normative RTF-Perspektive, 22.10.2019, Frankfurt/M.

Neues ICAAP- & ILAAP-Reporting, 23.10.2019, Frankfurt/M.

Neue RTF-Praxis: (un)sachgerechte adverse Szenarien als Herausforderung, 24.10.2019, Frankfurt/M.

Barwert(nahe) Risikoinventur, Risikodeckungsmasse und Risikomessung, 06.11.2019, Hamburg.

II. Bisherige Ausgestaltungsformen entfallen perspektivisch

Abweichend von der gängigen Praxis in weiten Teilen Europas sind in Deutschland bisher zwei Risikotragfähigkeitskonzepte weit verbreitet: Der Going-Concern-Ansatz (Fortführungsperspektive) und der Gone-Concern-Ansatz (Liquidationsperspektive). Während in vielen kleineren Instituten die Risikosteuerung primär oder sogar ausschließlich anhand eines Going-Concern-Ansatzes üblich ist, kommen insbesondere mittlere und große Institute der aufsichtlichen Anforderung einer Sicherstellung beider Steuerungsziele durch eine parallele Betrachtung beider o. g. Steuerungskreise nach. Diese (nationale) Ausgestaltung der Steuerungskreise soll durch die überarbeiteten Leitlinien nun perspektivisch aufgegeben und durch eine – kumulativ zu erfüllende – normative und ökonomische Perspektive ersetzt werden.

III. Aufwertung der Kapitalplanung: Die normative Perspektive

Die normative Perspektive stellt eine deutliche Aufwertung des bisher bereits in MaRisk AT 4.1 Tz. 11 verankerten Kapitalplanungsprozesses und dessen Verknüpfung mit dem ICAAP dar. Mittels der normativen Perspektive ist die Fähigkeit eines Instituts zur Einhaltung der regulatorischen Mindestkapitalanforderungen sowie relevanter Kapitalpufferanforderungen und ggf. interner Managementpuffer für einen mindestens dreijährigen Zeitraum nachzuweisen. Neben der Darstellung des Planszenarios ist möglichen negativen Abweichungen vom geplanten zukünftigen Geschäftsverlauf im Rahmen mindestens eines adversen Szenarios Rechnung zu tragen.

In aktuell genutzten Going-Concern-Ansätzen werden – unter dem Blickwinkel der Institutsfortführung – institutseigene Risiken der Baseler Säule 2 den nicht durch die Anforderungen der Baseler Säule 1 gebundenen Eigenmitteln als Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt. Die Risiken werden dabei typischerweise auf dem Ein-Jahres-Horizont und überwiegend periodisch (buchwertig) ermittelt. In Abgrenzung dazu betrachtet die normative Perspektive einen mindestens dreijährigen Zeitraum und zielt auf den Nachweis der Einhaltung der regulatorischen Mindestkapitalanforderungen der Baseler Säule 1 ab. Abbildung 1 illustriert den Vergleich zwischen den beiden Sichtweisen.



Im Basisszenario (Planszenario) der normativen Perspektive ist der erwartete Geschäftsverlauf des Instituts unter Berücksichtigung bekannter rechtlicher/regulatorischer Änderungen darzustellen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass im mehrjährigen Betrachtungszeitraum mindestens die Overall-Capital-Requirements (OCR) eingehalten werden.

Zusätzlich hat sich die normative Perspektive auf mögliche negative Abweichungen von der Geschäftsplanung in Form eines oder mehrerer adverser Szenarien zu erstrecken. Bei der Ausgestaltung der adversen Szenarien sollen auch Risiken aus der ökonomischen Perspektive berücksichtigt werden, wodurch eine Verbindung der beiden Perspektiven im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der Risikotragfähigkeit des Instituts geschaffen werden soll. Dabei sollen die adversen Szenarien „widrige Entwicklungen“ widerspiegeln, die vom erwarteten Geschäftsablauf abweichen und zu einer merklichen Belastung der zukünftigen Kapitalausstattung des Instituts führen. Die Institute müssen sicherstellen, dass in den adversen Szenarien mindestens die Total-SREP Requirements eingehalten werden (TSCR, keine kombinierten Kapitalpufferanforderungen nach § 10i Abs. 1 KWG).

IV. Betrachtung über die Regulatorik hinaus: Die ökonomische Perspektive

Die ökonomische Perspektive ergänzt die normative Sicht um eine interne Analyse des in AT 4.1 Tz. 8 Erl. MaRisk geforderten Schutzes der Institutsgläubiger vor ökonomischen Risiken. Sie hat dabei Risikobestandteile zu umfassen, die in der Regulatorik/Rechnungslegung nicht vollständig abgebildet werden, wie bspw. Credit-Spread-Risiken von Positionen, die dem gemilderten Niederstwertprinzip unterliegen. Auch auf Seiten der den Risiken gegenüberzustellenden Deckungsmasse ist auf eine von der Rechnungslegung losgelöste, ökonomische Betrachtung abzustellen, bspw. durch eine Bereinigung um stille Lasten. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht vollständig absehbar, inwieweit sich die konkrete Umsetzung der ökomischen Perspektive in der Bankpraxis von bisher etablierten Liquidationsansätzen im Detail unterscheiden wird.

V. Proportionalität bei der Ausgestaltung

Bei der konkreten, institutsseitigen Ausgestaltung bezüglich der Quantifizierung der Risiken und des Risikodeckungspotenzials lassen die überarbeiteten Vorgaben in Abhängigkeit von der Größe und Komplexität des Instituts Gestaltungsspielräume zu. So ist bspw. in der ökonomischen Perspektive neben einer rein wertorientierten Bestimmung der Risiken und des Risikodeckungspotenzials in Form des Unternehmensbarwerts auch der Vergleich barwertnaher Risiken mit den um stille Reserven und Lasten bereinigten Eigenmitteln als Annäherung an eine barwertige Betrachtung möglich.

Abbildung 2 stellt allgemeine Indikationen des voraussichtlichen relativen Umsetzungsaufwands der einzelnen Aspekte der beiden neuen Perspektiven dar, wobei diese Fragestellung institutsindividuell deutlich variieren kann.


PRAXISTIPPS

  • Zeitnahe intensive Auseinandersetzung mit den überarbeiteten Vorgaben inkl. Testrechnungen und Auswirkungsanalysen.
  • Übergreifende Überprüfung der risikostrategischen Ziele.
  • Frühzeitige Einbindung der Adressaten des Risikoreportings bzgl. der anstehenden Änderungen in den Instrumenten der Risikosteuerung.

  1. Die Ausführungen geben die persönliche Auffassung des Autors wieder.
  2. BaFin/Deutsche Bundesbank (Mai 2018): „Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) – Neuausrichtung“.
  3. BaFin/Deutsche Bundesbank (Dezember 2011): „Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte“.
  4. Europäische Zentralbank (Februar 2017): „Mehrjahresplan für die SSM-Leitfäden zum ICAAP und zum ILAAP“.



Beitragsnummer: 1055

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Die Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken in den neuen MaRisk

Die neuen MaRisk sorgen in vielen Fällen für mehr Klarheit bezüglich der Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Gesamtbanksteuerung.

26.01.2024

Beitragsicon
Normative Perspektive der Risikotragfähigkeit – Prüfungserfahrungen

Kernelemente der normativen Sicht zeigen der Bankpraxis wiederholt Schwächen auf. In der „neuen RTF-Welt“ rechtzeitig die möglichen Schwächen identifizieren.

16.01.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.