FCH BeratungAktuell: Auslagerung
Auslagerung trotz Regulatorik wirtschaftlich steuern
Inhaltsverzeichnis:
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Der Trend zu einer Verringerung der Fertigungstiefe innerhalb der Bankprozesse ist seit Jahren ungebrochen. Der Kostendruck und eine zunehmende Spezialisierung lassen sowohl die Anzahl als auch die Komplexität von Auslagerungen bzw. der Fremdbezüge von IT-Lösungen steigen.
Die Auslagerung von Geschäftsprozessen und der Fremdbezug von IT-Systemen entbindet das Institut jedoch nicht von der Verantwortung für die ausgelagerten Prozesse sowie einer sachgerechten Überwachung und Steuerung der Auslagerungen im Rahmen des Auslagerungsmanagements. Mit der Umsetzung der MaRisk-Novelle 2021 bzw. der EBA Guidelines on outsourcing arrangements sind die diesbezüglichen regulatorischen Anforderungen erneut gestiegen und verpflichten jedes Institut u. a. einen Auslagerungsbeauftragten zu bestellen.
Unser Beratungsangebot liefert Ihnen wertvolle Informationen und praxiserprobte Lösungen für eine effiziente und prüfungssichere Umsetzung der regulatorischen Anforderungen:
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